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25.06.2012

Betriebsbedingte Kündigung wegen Stationsschließungen

Eine Kündigung wegen einer Stilllegung einzelner Betriebsteile eines Krankenhauses muss erkennen lassen, welche Arbeiten bzw. Arbeitsbereiche wegfallen und mit welchen Arbeitskräften, welche verbliebenen Arbeiten bzw. Arbeitsbereiche fortgeführt werden.

Beschluss des LAG Sachsen vom 25.06.2012 – 1 Sa 661/11 -

 

27.04.2012

Zulassung zur Ausbildung in der Altenpflegehilfe

Unzuverlässigkeit zur Ausübung von Heil(hilfs)berufen liegt vor, wenn der Berufsausübende aufgrund bestimmter Tatsachen keine hinreichende Gewähr für eine zukünftige ordnungsgemäße Berufsausübung bietet. Das kann bereits bei einem einmaligen Fehlverhalten, das mit einer Bewährungsstrafe geahndet wurde, der Fall sein.

Beschluss des VG Gelsenkirchen vom 27.04.2012 – 7 K 2079/11 -

 

08.03.2012

Kein Anspruch eines Arztes auf Löschung einer Bewertung im Internetportal

Ein Arzt, der sich Bewertungen in einem frei zugänglichen Internetportal ausgesetzt sieht, hat keinen Anspruch gegen den Betreiber des Portals auf Löschung des Eintrags.

Urteil des OLG Frankfurt vom 08.03.2012 - 16 U 125/11 -

 

27.01.2012

Zulässige Anwaltswerbung: "Ihre Experten-Kanzlei"

Die Werbeaussage "Ihre Experten-Kanzlei scheidung.com holt für Sie die Kastanien aus dem Feuer" ist kein berufsrechtlich unzulässiger Zusatz zur Berufsbezeichnung Rechtsanwalt, begründet keine Gefahr der Verwechselung mit einer Fachanwaltschaft (hier etwa für Familienrecht) und führt als reklamehafte Werbung den Verkehr auch nicht über die Befähigung der Anwältin in die Irre, wenn diese seit Jahren mit Scheidungen befasst ist, ausgesprochen viele Mandate dazu bearbeitet hat und regelmäßig Leseranfragen als Mitglied eines "Experten-Teams" einer Wochenzeitung beantwortet.

Urteil des KG Berlin vom 27.01.2012 – 5 U 191/10 -

 

18.01.2012

Strafbarkeit nach AMG

1. Nur die berufs- oder gewerbsmäßige Abgabe von Arzneimitteln, die apothekenpflichtig oder von einem Arzt verschrieben worden sind, an Endverbraucher außerhalb von Apotheken unterliegt der Strafbarkeit nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 4, 43 Abs. 3 Satz 1 AMG.

2. Die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Verbraucher ist nach § 95 Nr. 13 AMG nur strafbar, wenn der Handelnde Apotheker oder eine sonst zur Abgabe von Arzneimitteln befugte Person ist.

3. Das Tatbestandsmerkmal der Berufs- oder Gewerbsmäßigkeit bezieht sich auf sämtliche Tathandlungen des § 97 Abs. 2 Nr. 10 AMG.

4. Die unerlaubte Abgabe aufgrund ärztlicher Verschreibung erworbener Betäubungsmittel an einen Dritten ist nicht von § 4 Abs. 1 Nr. 3a BtMG gedeckt.

Beschluss des OLG Stuttgart vom 18.01.2012 – 4 Ss 664/11 -

 

31.10.2011

Auskunft über die Anfertigung von Lichtbildern während Brustoperation

1. Die Anfertigung eines Lichtbildes während einer Brustoperation stellt auch unabhängig von seiner Verbreitung einen Eingriff in das durch § 823 Abs. 1 BGB geschützte Persönlichkeitsrecht dar.

2. Die Anfertigung eines Lichtbildes während einer Brustoperation durch einen professionellen Betreuer auf einer Handykamera, das lediglich den engsten Verwandten der Klägerin gezeigt wurde, rechtfertigt eine Geldentschädigung in Höhe von 500 Euro.

Urteil des LG Aschaffenburg vom 31.10.2011 - 14 O 21/11 -

 

27.10.2011

Ausbildung zum Rettungssanitäter als Berufsausbildung

1. Eine erstmalige Berufsausbildung iSv § 12 Nr. 5 EStG setzt weder ein Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz noch eine bestimmte Ausbildungsdauer voraus.

2. Die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist eine erstmalige Berufsausbildung.

Urteil des BFH vom 27.10.2011 - VI R 52/10 -

 

01.08.2011

Verbot der Kameraüberwachung eines Patienten

Die grundrechtlich geschützte Freiheit schließt auch die "Freiheit zur Krankheit" und damit das Recht ein, auf Heilung abzielende Eingriffe abzulehnen, selbst wenn diese nach dem Stand des medizinischen Wissens dringend angezeigt sind.

Beschluss des OLG Zweibrücken vom 01.08.2011 – 1 Ws 90/11 -

 

01.08.2011

Akute Sturzgefährdung im Krankenhaus

Entfernt eine Krankenschwester eigenmächtig ein ärztlich angeordnetes Seitenteil am Bett einer sturzgefährdeten Patientin und stürzt diese zu Boden, verletzt der Krankenhausträger seine Obhutspflichten.

Beschluss des OLG Bamberg vom 01.08.2011 – 4 U 197/09 -

 

26.07.2011

Vorläufiges Berufverbot

1. (...)

2. Allein das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 70 StGB iVm § 132a StPO rechtfertigt ein vorläufiges Berufsverbot noch nicht. Wegen der überragenden Bedeutung von Art. 12 Abs. 1 GG muss hinzukommen, dass die als Präventivmaßnahme mit Sofortwirkung ausgestaltete Anordnung wegen ihrer erheblichen Intensität und irreparablen Wirkung erforderlich ist, um bereits vor rechtskräftigem Abschluss des Hauptverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter abzuwehren, die aus einer Berufsausübung durch den Angeklagten resultieren können.

Beschluss des OLG Nürnberg vom 26.07.2011 – 1 Ws 310/11 -

 

19.07.2011

Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Misshandlung und Verletzungen des Persönlichkeitsrechts gegenüber schutzbedürftiger Personen, die einem Altenpfleger anvertraut sind, rechtfertigen in der Regel dessen Beurteilung als unzuverlässig.

Beschluss des VG Stuttgart vom 19.07.2011 – 4 K 766/11 -

 

12.04.2011

Arzt- und Apotheker sind keine sozietätsfähigen Berufe

1. Bei der Vorschrift des § 59a BRAO, der die Berufe regelt, mit denen sich ein Rechtsanwalt soziieren darf, handelt es sich um eine abschließende Regelung.

2. Eine Liberalisierung des § 59a BRAO bleibt allein dem Gesetzgeber vorbehalten.

3. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Vorschrift bestehen nicht.

Beschluss des OLG Bamberg vom 12.04.2011 – 4 W 9/11 -

 

25.02.2011

Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"

Ein fortgesetzter Abrechnungsbetrug gegenüber den Krankenkassen über einen längeren Zeitraum rechtfertigt die Prognose, die Hebamme biete zukünftig nicht mehr die Gewähr, ihren Beruf ordnungsgemäß unter Beachtung ihrer Berufspflichten auszuüben.

Beschluss des OVG Lüneburg vom 25.02.2011 – 8 LA 330/10 -

 

22.02.2011

Außerordentliche Kündigung wegen Telefonierens im OP

Durch die Mitnahme eines betriebsbereiten Privathandys in den Operationsbereich wird in Kauf genommen, dass die Arbeit des OP-Teams während der Operation von außen gestört wird.

Beschluss des LAG Mainz vom 22.02.2011 – 3 Sa 474/09 -

 

27.01.2011

Widerruf der Approbation als Zahnarzt wegen eines Sexualdelikts

1. Anlass für den Widerruf der Approbation als Zahnarzt wegen Unwürdigkeit können nur gravierende Verfehlungen sein, die geeignet sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos, nachhaltig zu erschüttern.

2. (...)

Beschluss des BVerwG vom 27.01.2011 - 3 B 63/10 -

 

20.01.2011

Beschaffung von Medikamenten für Selbstmord

1. Das Recht einer Person zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt ihr Leben beendet sein soll, ist Teil des Rechts auf Achtung des Privatlebens iSv Art. 8 EMRK, vorausgesetzt, sie kann ihren Willen frei bilden und entsprechend handeln.

2. Art. 2 EMRK (Recht auf Leben) verpflichtet Behörden, eine Person an einer Selbsttötung zu hindern, wenn sie die Entscheidung dazu nicht frei und in Kenntnis aller Umstände getroffen hat.

3. Es gibt unter den Mitgliedstaaten des Europarats keinen Konsens über das Recht einer Person zu entscheiden, wann und auf welche Weise sie ihr Leben beenden möchte. Deswegen haben die Staaten insoweit einen erheblichen Ermessensspielraum.

4. Die mit einem Rechtssystem, das die Beihilfe zum Selbstmord erleichtert, verbundene Missbrauchsgefahr darf nicht unterschätzt werden. Eine Verschreibungspflicht für tödliche Substanzen dient dem Schutz der Gesamtheit, der öffentlichen Sicherheit und der Verhütung von Straftaten.

5. Selbst wenn eine Verpflichtung der Staaten bestünde, Maßnahmen zur Erleichterung einer Selbsttötung zu treffen, hätten die Schweizer Behörden im vorliegenden Fall angesichts des ihnen zustehenden Ermessensspielraums nicht gegen diese Pflicht verstoßen.

Urteil des EGMR (I. Sektion) vom 20.01.2011 - 31322/07 -

 

17.01.2011

Begleitung und Überwachung eines Patienten nach Selbstverletzung

Bei einem Patienten, der nach Selbstverletzung in fraglicher suizidaler Absicht und möglicher psychotischer Störung in die geschlossene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses eingewiesen wird, ist bei einem Toilettengang nicht stets eine Begleitung oder Videoüberwachung erforderlich.

Beschluss des OLG Oldenburg vom 17.01.2011 – 5 U 187/10 -

 

13.01.2011

Beleidigung eines Abtreibungsarztes − "damals Holocaust, heute Babycaust"

1. Die Verurteilung der Beschwerdeführer wegen Beleidigung nach § 185 StGB war ein Eingriff in ihr nach Art. 10 EMRK garantiertes Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung.

2. Ein solcher Eingriff ist nach Art. 10 Abs. 2 EMRK gerechtfertigt, wenn er "gesetzlich vorgesehen" ist, eines der in der Vorschrift genannten berechtigten Ziele verfolgt und "in einer demokratischen Gesellschaft notwendig" ist, um dieses Ziel zu erreichen.

3. § 185 StGB ist ausreichend bestimmt gefasst und damit eine ausreichende Grundlage im deutschen Recht. Die Bestrafung diente dem "Schutz des guten Rufs oder der Rechte anderer" iSv Art. 10 Abs. 2 EMRK und damit einem berechtigten Ziel.

4. Für den Eingriff bestand auch ein "dringendes soziales Bedürfnis". Die deutschen Gerichte haben das Recht der Beschwerdeführer auf freie Meinungsäußerung und das Persönlichkeitsrecht des Arztes angemessen gegeneinander abgewogen.

5. Die Dauer des Verfahrens über die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer vor dem BVerfG von fast sechseinhalb Jahren verstößt gegen Art. 6Abs. 1 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren).

Urteil des EGMR (V. Sektion) vom 13.01.2011 - 397/07, 2322/07-

 

22.12.2010

Werbung – Firmierung als "Das Haus der Anwälte"

1. Bezeichnet sich eine Anwaltskanzlei als "Das Haus der Anwälte", stellt dies eine irreführende Angabe über die geschäftlichen Verhältnisse der dort ansässigen Rechtsanwälte dar.

2. Insbesondere die Verwendung des bestimmten Artikels kann vom Rechtssuchenden als Hinweis auf eine gewisse Herausgehobenheit der angebotenen Rechtsberatung verstanden werden. Zudem könnte die Vorstellung hervorgerufen werden, dass in dem so bezeichneten Gebäude mehrere Anwaltskanzleien mit einer Vielzahl von Anwälten ansässig sind.

Urteil des LG Osnabrück vom 22.12.2010 – 1 O 2937/10 -

 

16.12.2010

Aufwendungen für heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen

Aufwendungen eines Ehepaares für eine heterologe künstliche Befruchtung können als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sein (Änderung der Rechtsprechung im BFH-Urteil vom 18. Mai 1999 - III R 46/97 -, BFHE 188, 566, BStBl II 1999, 761).

Urteil des BFH vom 16.12.2010 - VI R 43/10 -

 

08.12.2010

Zulässiger Preisvergleich von Zahnärzten im Internet

Ein Zahnarzt kann an einem Internetportal mit Preisvergleich teilnehmen, ohne dass er seine Berufspflichten verletzt. Die Internetplattform diene dem Patientenschutz, da sie die Kontaktaufnahme und den Preisvergleich erleichtere. Außerdem werde der Nutzer auf der Webseite deutlich darauf hingewiesen, dass die Kostenschätzung bis zur persönlichen Kontaktaufnahme unverbindlich sei.

Beschluss des BVerfG vom 08.12.2010 – 1 BvR 1287/08 -

 

25.11.2010

Werbung mit "Experten-Kanzlei Scheidung"

1. Bezeichnet sich ein Rechtsanwalt auf einem bestimmten Rechtsgebiet als "Spezialist" oder "Experte", erwartet das rechtsuchende Publikum, dass dieser Berufsträger sich hinsichtlich seiner Kenntnisse und Erfahrungen auf dem beworbenen Rechtsgebiet nicht nur vom Durchschnitt abhebt, sondern vielmehr weit über dem Durchschnitt liegende Kenntnisse und Erfahrungen besitzt.

2. Wird ein Rechtsanwalt in einem von ihm auf seiner Internetseite veröffentlichten Zeitungsartikel als zu einem "Experten-Team" gehörig bezeichnet, liegt hierin keine Irreführung, da der durchschnittliche Rechtsuchende bei einem als "Experte des Expertenteams" bezeichneten Rechtsanwalt keine besonders hohe, wesentlich über dem Durchschnitt liegende Qualifikation im Bereich des Familienrechts erwartet. Anders als bei der Selbstbezeichnung "Experten-Kanzlei Scheidung" handelt es sich hier zudem um eine von einer Zeitung vergebene Bezeichnung. Mit "Expertenrunden" zu bestimmten Themen werden Verbraucher indes nahezu täglich in Funk- und Fernsehsendungen und auch in Zeitschriften konfrontiert.

3. Die Bezeichnung "Spezialkanzlei für Trennung, Unterhalt und Fragen rund um das Familienrecht" kennzeichnet eine schwerpunktmäßig im Familienrecht tätige Kanzlei. "Spezial" wird in Zusammensetzung mit "Kanzlei" von seiner Bedeutung her nicht iSv "Spezialist" verstanden. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist eine "Spezialkanzlei" keine Kanzlei von "Spezialisten", sondern vielmehr eine Kanzlei mit einem Spezialgebiet.

Urteil des LG Berlin vom 25.11.2010 – 52 O 142/10 -

 

24.11.2010

Entzug der Anerkennung bei Falschabrechnung

Auch wenn der nachweisliche Schaden durch vorsätzliche Falschabrechnung nicht besonders hoch ist, kann bei fortgesetzter vorsätzlicher Falschabrechnung die Anerkennung als Hebamme entzogen werden.

Urteil des VG Hannover vom 24.11.2010 – 5 A 1470/09 -

 

21.10.2010

Dauer eines Arzthaftungsprozesses

1. Bei der Prüfung, ob die Verfahrensdauer angemessen war, sind die Umstände des Falls zu berücksichtigen, insbesondere seine Schwierigkeit, das Verhalten des Beschwerdeführers und der zuständigen Behörden und Gerichte sowie die Bedeutung des Rechtsstreits für den Beschwerdeführer.

2. Der Arzthaftungsprozess war schwierig. Das Gericht hätte das schon über zwölf Jahre laufende Verfahren aber beschleunigen können. Es hätte insbesondere den Parteien schon zu Beginn des Verfahrens aufgeben können, sämtliche Krankenakten vorzulegen, und schon vor der mündlichen Verhandlung einen Beweisbeschluss erlassen können. Das Verfahren bei der Einholung von Sachverständigengutachten hätte abgekürzt werden können, wenn das Gericht den Sachverständigen schon zur ersten mündlichen Verhandlung geladen hätte, damit er sein Gutachten mündlich erstattet oder erläutert.

3. Gerichte müssen sicherstellen, dass nur Sachverständige bestellt werden, die für eine mündliche Verhandlung zur Verfügung stehen, und sie müssen soweit erforderlich von gesetzlich vorgesehenen Zwangsmaßnahmen Gebrauch machen.

Urteil des EMGR vom 21.10.2010 - 43155/08 -

 

18.10.2010

Keine Verletzung der Garantenpflicht der Heimleitung, wenn der Fixierung eine ärztliche Anordnung zugrunde liegt

Ein Mitglied der Leitung eines Pflegeheims verletzt die ihm gegenüber den Bewohnern obliegende Garantenpflicht im Rahmen der Nötigung durch Unterlassen dann nicht, wenn er sich bei der Frage der Erforderlichkeit einer regelmäßigen Fixierung auf eine entsprechende ärztliche Anordnung verlässt.

Urteil des OLG Nürnberg vom 18.10.2010 - 1 St OLG Ss 106/10 -

 

20.08.2010

BDSG und § 203 StGB

1. Die Bestimmungen der BRAO sind keine "bereichsspezifische Sonderregelung" iSd § 1 Abs. 3 Satz 1 BDSG.

2. Die Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts nach § 43a Abs. 2 Satz 1 und 2 BRAO fällt unter § 1 Abs. 3 Satz 2 BDSG.

3. Der Rechtsanwalt ist wegen § 38 Abs. 3 Satz 2 BDSG im Hinblick auf § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht verpflichtet, dem Datenschutzbeauftragten mandatsbezogene Informationen zu geben, die seiner Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Denn die Vorschrift des § 38 Abs. 3 Satz 1 BDSG enthält keine dem § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG entsprechende Bestimmung, nach der sich auch bei nicht-öffentlichen Stellen die Kontrollbefugnis des Datenschutzbeauftragen auf diejenigen personenbezogenen Daten erstreckt, die der beruflichen Geheimhaltung unterliegen.

Beschluss des KG vom 20.08.2010 – 1 Ws (B) 51/07 – 2 Ss 23/07 -

 

18.08.2010

Befähigung zur Ausübung von traditioneller chinesischer Medizin

Die traditionelle chinesische Medizin (TCM) ist Heilkunde im Sinne des § 1 HeilprG, so dass zu ihrer Ausübung eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz erforderlich ist.

Urteil des VG Trier vom 18.08.2010 - 5 K 221/10.TR -

 

11.08.2010

Anspruch auf Herausgabe von Patientenunterlagen

Zur Begründung des Anspruchs auf Herausgabe von Krankenunterlagen muss der Patient beweisen, dass der Arzt überhaupt im Besitz solcher Unterlagen ist. Gelingt ihm dies nicht, ist der Anspruch unbegründet.

Urteil des LG Hagen vom 11.08.2010 - 2 O 170/10 -

 

01.07.2010

Kündigung wegen Wiederverheiratung nach Scheidung

Der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses verstößt gegen das Verbot in Art. 5 Abs. 2 GO. eine nach dem Glaubensverständnis der Rechtsordnung der Kirche ungültige Ehe abzuschließen, wenn er nach erfolgter Scheidung eine zweite Ehe eingeht. Gleichwohl kann die Kündigung sozial ungerechtfertigt sein, wenn der katholische Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Kündigung den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt.

Urteil des LAG Düsseldorf vom 01.07.2010 – 5 Sa 996/09 -

 

10.05.2010

Einwilligung des Krankenhauspatienten in die Behandlung durch einen bestimmten Arzt

Will ein Patient (abweichend vom Krankenhaus-Normalfall) seine Einwilligung in den ärztlichen Eingriff auf einen bestimmten Arzt beschränken, muss er seinen entsprechenden Willen eindeutig zum Ausdruck bringen.

Urteil des BGH vom 10.05.2010 - VI ZR 252/08 -

 

28.04.2010

Rechtmäßiger Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde

Der Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde wegen Unzuverlässigkeit kann nicht auf die Behandlung weiblicher Patienten beschränkt werden.

Urteil des BVerwG vom 28.04.2010 - 3 C 22/09 -

 

23.02.2010

Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit

Niedergelassene Kassenärzte sind rechtlich als "Beauftragte" des "geschäftlichen Betriebes" einer Krankenkasse iSd § 299 StGB anzusehen.

Urteil des OLG Braunschweig vom 23.02.2010 – Ws 17/10 -

 

22.01.2010

Anspruch des Heimbewohners auf Einsicht in Pflegeunterlagen

Ein Heimbewohner hat ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in seine Person betreffende Unterlagen, um nachvollziehen zu können, ob die Pflegedokumentation des Heimträgers den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Urteil des LG Karlsruhe vom 22.01.2010 – 9 S 311/09 -

 

14.01.2010

Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpflegerin"

Eine Altenpflegerin ist als unzuverlässig anzusehen, wenn sie keine ausreichende Gewähr dafür bietet, dass sie in Zukunft ihren Beruf ordnungsgemäß unter Beachtung aller in Betracht kommenden Vorschriften und Berufspflichten ausüben wird und sich dadurch Gefahren für die Allgemeinheit oder ihre Patienten ergeben.

Urteil des VG Karlsruhe vom 14.01.2010 - 6 K 1545/08 -

 

10.12.2009

Verwertung von Eintragungen im Bundeszentralregister durch die Approbationsbehörde

Die Approbationsbehörde kann bei der Entscheidung über die Eignung eines Bewerbers als Arzt auch strafgerichtliche Verurteilungen - hier u.a. wegen Totschlags ‑ berücksichtigen, die zwar nicht mehr in ein Führungszeugnis aufzunehmen, aber weiterhin im Bundeszentralregister enthalten sind.

Beschluss des OVG Lüneburg vom 10.12.2009 – 8 LA 185/09 -

 

30.11.2009

Eintragung in das Geburtenbuch bei Geschlechtsumwandlung des Erzeugers

1. Der leibliche Vater kann auch nach einem Wechsel der Geschlechtszugehörigkeit iSv § 8 Abs. 1 Transsexuellengesetz (TSG) die Vaterschaft anerkennen. Dies gilt auch dann, wenn das Kind erst nach Rechtskraft der Entscheidung gemäß § 8 Abs. 1 TSG geboren wurde.

2. Er ist in diesem Fall mit seinem vor Rechtskraft der Entscheidung über die Namensänderung und Geschlechtsumwandlung maßgeblichen männlichen Vornamen ins Geburtenregister einzutragen.

Beschluss des OLG Köln vom 30.11.2009 – 16 Wx 94/09 -

 

12.11.2009

Umfang der ärztlichen Aufklärung über das Risiko des Misserfolgs eines beabsichtigten Eingriffs

Über das Risiko eines Misserfolgs des beabsichtigten Eingriffs (hier: offene Operation am Fersenbein) ist nicht unter Angabe konkreter Prozentzahlen aufzuklären. Es reicht aus, wenn dem Patienten mitgeteilt wird, dass die Operation trotz aller ärztlichen Kunst fehlschlagen kann mit dem Ergebnis, dass die Leiden, Ausfälle und Beschwerden sich nicht bessern oder gar verschlimmern.

Urteil des OLG Naumburg vom 12.11.2009 – 1 U 59/09 -

 

29.09.2009

Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit

1. Wer in zahlreichen Fällen vorsätzliche Körperverletzungen dadurch begeht, dass er zum Zwecke der Abrechnung gegenüber den Krankenkassen Impfungen durchführt, die entweder nicht medizinisch indiziert sind, über die er seine Patienten nicht sachgerecht aufgeklärt hat oder die er vornimmt, indem er seine ihm vertrauenden Patienten über sein tatsächliches Tun im Unklaren lässt, zerstört das ihm als Arzt entgegengebrachte Vertrauen.

2. Entsprechend der besonderen Bedeutung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient gehört es zu den grundlegenden Berufspflichten, dass Ärzte dem ihnen entgegengebrachten Vertrauen entsprechen und weder ihr eigenes noch das Interesse Dritter über das Wohl der Patienten stellen.

3. Die Frage, ob ein Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufs unabdingbar nötig ist, und ob er deshalb der Ausübung seines Berufs unwürdig ist, unterliegt objektiven Beurteilungsmaßstäben und ist von zufälligen Umständen des Einzelfalls - auch der Treue seines Patientenstamms - unabhängig.

4. In Fällen der offensichtlichen Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Approbation wegen nachträglicher Unwürdigkeit ist die Verhältnismäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung der Entscheidung in der Regel zu bejahen.

Beschluss des VGH Mannheim vom 29.09.2009 – 9 S 1783/09 -

 

24.09.2009

Werbung einer Zahnarztpraxis mit Qualitätssiegel "MacDent"

Es ist mit dem Grundrecht der freien Berufsausübung nicht vereinbar, einem niedergelassenen Zahnarzt die Verwendung eines Logos zu untersagen, mit dem schlagwortartig auf die Einhaltung geprüfter Qualitätsstandards eines Franchise-Unternehmens hingewiesen und zugleich eine Internetadresse angegeben wird, die nähere Informationen über die Standards und ihre Kontrolle enthält.

Urteil des BVerwG vom 24.09.2009 – 3 C 4/09 -

 

02.09.2009

Widerruf der ärztlichen Approbation wegen Unwürdigkeit

Ein nachgewiesener Abrechnungsbetrug kann den Verlust der Approbation bedeuten.

OVG Lüneburg vom 02.09.2009 - 8 LA 99/09 -

 

01.09.2009

Sektorenübergreifender Versorgungsvertrag zwischen einem Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten

Es ist Ärzten nicht gestattet, sich für die Zuweisung von Patienten ein Entgelt (sog. Kopfgeld) oder einen anderen Vorteil versprechen oder gewähren zu lassen.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 01.09.2009 - 1-20 U 121/08 -

 

31.08.2009

Haftung wegen eines unterbliebenen Schwangerschaftsabbruchs

Eine Haftung des die Schwangerschaft betreuenden Arztes nach der Geburt eines behinderten Kindes auf Ersatz der damit verbundenen Unterhaltsbelastung kommt nur dann in Betracht, wenn feststeht, dass die Schwangerschaft bei zutreffender Diagnostik hätte rechtmäßig abgebrochen werden dürfen. Weitere Voraussetzung ist, dass ein Abbruch auch tatsächlich erfolgt wäre.

Beschluss des OLG Stuttgart vom 31.08.2009 – 1 W 33/09 –

 

28.08.2009

Keine Krankheitskostenerstattung bei In-vitro-Fertilisation mit Fremdsamen

Der infertile verheiratete Mann hat gegen seine private Krankenversicherung keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten einer In-vitro-Fertilisation, bei der die Eizellen seiner Ehefrau mit dem Samen eines Dritten befruchtet werden.

Urteil des LG Mannheim vom 28.08.2009 - 1 S 78/09 -

 

14.07.2009

Errichtung eines Nottestaments vor Zeugen

1. (...).

2. Ein Nottestament vor drei Zeugen kann nur dann wirksam errichtet werden, wenn die nahe Todesgefahr oder Testierunfähigkeit objektiv vorlag oder diese subjektiv nach der Überzeugung aller drei Testamentszeugen besteht.

Beschluss des OLG München vom 14.07.2009 – 31 Wx 141/08 -

 

27.05.2009

Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger"

Zur Unzuverlässigkeit eines Krankenpflegers, der wegen des Besitzes von kinderpornografischen Bildern verurteilt worden ist.

Beschluss des OVG Lüneburg vom 27.05.2009 - 8 ME 62/09 -

 

20.05.2009

Kein Verstoß gegen Verschwiegenheitspflicht bei Veröffentlichung anonymisierter Sachverhalte

1. Es stellt keinen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht dar, wenn ein Rechtsanwalt vollständig anonymisierte Sachverhalte mitteilt, die keinen Bezug zu konkreten Personen zulassen und darüber hinaus das Anforderungsprofil der Veröffentlichungsrichtlinie der nordrhein-westfälischen Justizministerin gewahrt ist.

2. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht dient nicht dazu, Fehler in der Mandatsbearbeitung, zu deren Offenlegung der Rechtsanwalt verpflichtet ist, zu verschweigen bzw. das Verschweigen derartiger Fehler zu fördern.

3. Ein angestellter Rechtsanwalt verstößt daher nicht gegen die Verschwiegenheitspflicht, wenn er einen Mandanten seines vormaligen Arbeitgebers darauf hinweist, dass dieser einen Regressfall ausgelöst hat.

4. § 25 BORA regelt ausschließlich das Verhältnis zwischen Rechtsanwälten untereinander, nicht aber das Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant.

Beschluss des AnwG Köln vom 20.05.2009 – 10 EV 330/07 -

 

13.05.2009

Mitarbeiter einer Physiotherapiepraxis

Die in einer Physiotherapiepraxis tätigen Mitarbeiter sind Arbeitnehmer des Praxisinhabers/Praxisbetreibers und nicht des dort tätigen freiberuflichen Physiotherapeuten/Krankengymnasten, auch wenn er diesen gegenüber weisungsbefugt ist.

Urteil des LSG BW vom 13.05.2009 – L 3 R 4298/04 –

 

13.05.2009

Kündigung einer Altenpflegerin wegen Leistungsunfähigkeit

Eine personenbedingte Kündigung gegenüber einer Altenpflegerin kann grundsätzlich gerechtfertigt sein, wenn diese aufgrund eines medizinischen Gutachtens zu schweren körperlichen Arbeiten krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist.

Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 13.05.2009 - 2 Sa 15/09 -

 

01.04.2009

Fototherapie

Hebammen sind befugt, eine ärztlich angeordnete Fototherapie bei einem Neugeborenen zu übernehmen. Eine dafür in Rechnung gestellte Gebühr für Tag- und Nachtwachen ist von der Krankenkasse zu übernehmen.

Urteil des Sozialgericht Dortmund vom 01.04.2009 – S 8 KR 10/05 -

 

31.03.2009

Fälschung von Gesundheitszeugnissen in Mittäterschaft

1. Den Tatbestand des § 277 StGB erfüllt auch, wer wahrheitswidrig vorgibt, von einem Arzt zur Ausstellung des Gesundheitszeugnisses beauftragt oder bevollmächtigt zu sein.

2. Es reicht für Alleintäterschaft nach § 277 StGB nicht aus, dass der Aussteller des unrichtigen Gesundheitszeugnisses dieses einem bösgläubigen Dritten zum Gebrauch überlässt.

3. Nach den Grundsätzen der Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) ist allerdings eine Verteilung und Zurechnung der jeweiligen Tatbeiträge in der Weise möglich, dass ein Mittäter das unrichtige Gesundheitszeugnis ausstellt und der andere hiervon Gebrauch macht.

Beschluss des OLG Frankfurt vom 31.03.2009 – 2 Ss 325/08 –

 

05.03.2009

Verschweigen einer Aidserkrankung durch den Arzt

1. Ein Vorfall, der nicht zum Tode führt, kann nur unter außergewöhnlichen Umständen eine Verletzung von Art. 2 EMRK (Recht auf Leben) sein. Ein solcher Umstand kann auch eine Infizierung mit einer tödlichen Krankheit sein.

2. Art. 2 EMRK verpflichtet den Staat nicht dazu, vorsätzliches Töten zu unterlassen, sondern auch dazu, notwendige Maßnahmen zum Schutz des Lebens von Personen zu treffen, die seiner Hoheitsgewalt unterstehen.

3. Art. 2 EMRK verlangt insbesondere eine unabhängige und wirksame Justiz, damit die Todesursache von Patienten, die unter ärztlicher Obhut stehen, festgestellt werden kann und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können. Der durch Verletzung ärztlicher Sorgfaltspflichten Geschädigte muss die Möglichkeit haben, sowohl durch Strafverfahren als auch durch zivilgerichtliche Verfahren Wiedergutmachung zu erhalten.

4. Dass das Oberlandesgericht in diesem Fall das Unterlassen eines Arztes, die Partnerin seines Patienten von dessen Aidserkrankung zu informieren, als Verletzung seiner Berufspflicht, aber nicht als groben Behandlungsfehler angesehen hat, verstößt nicht gegen Art. 2 EMRK.

5. Es ist nicht Aufgabe des Gerichtshofs, sich mit angeblichen Tatsachen- oder Rechtsirrtümern eines staatlichen Gerichts zu befassen. Art. 6 EMRK (Recht auf faires Verfahren) enthält keine Vorschriften über die Zulässigkeit von Beweisen oder die Beweiswürdigung. Das zu regeln ist Sache des staatlichen Rechts und der staatlichen Rechtsprechung. Die deutschen Gerichte haben Art. 8 EMRK nicht dadurch verletzt, dass sie es nicht für erforderlich gehalten haben, ein weiteres Gutachten einzuholen.

Urteil des EMGR vom 05.03.2009 - 77144/01 u. 35493/05 Colak u. Tsakiridis/Deutschland -

 

20.02.2009

Grober Fehler bei der Behandlung einer Ellenbogenfraktur eines Kleinkindes

Bei einer zunächst mit Gipsverband behandelten Ellenbogenfraktur eines zwei Jahre alten Kindes stellt die unterlassene Weiterverweisung an einen Kinderchirurgen bzw. die unterlassene Anordnung einer engmaschigen und zeitnahen Kontrolle einen groben Behandlungsfehler dar.

Urteil des LG Karlsruhe vom 20.02.2009 - 6 O 115/07 -

 

20.01.2009

Zeugnisverweigerungsrecht der Krankenschwester

Auch Krankenschwestern als Gehilfen des Arztes steht das Zeugnisverweigerungsrecht nach §§ 53a Abs. 1, 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO zu. Das Zeugnisverweigerungsrecht besteht jedoch nicht, soweit es sich um Informationen handelt, die weder im funktionalen (inneren) Zusammenhang mit der ärztlichen/pflegerischen Tätigkeit noch im Zusammenhang mit dem Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient stehen. Unabhängig hiervon ist ein Zeugnisverweigerungsrecht auch dann nicht begründet, wenn die ärztliche Hilfskraft die Information gerade mit dem Ziel erhalten hat, sie an die Polizei weiterzugeben.

Beschluss des OLG Hamm vom 20.01.2009 – 5 Ws 24/09 -

 

13.01.2009

Adoptiveltern und Hebammenhilfe

Adoptiveltern haben keinen Anspruch auf Hebammenhilfe.

Urteil des SG Neuruppin vom 13.01.2009 – AZ: S 9 KR 93/08 –

 

14.11.2008

Anspruch auf Ersatz von Unterhaltskosten nach missglücktem Schwangerschaftsabbruch

Bei einem allein auf die Beratungsregelung gem. § 218 a Abs. I StGB gestützten, letztlich misslungenen Schwangerschaftsabbruch kommt ein Schadensersatzanspruch der Eltern gegen den Arzt wegen der Unterhaltskosten für das gesund geborene Kind nicht in Betracht.

Urteil des OLG Nürnberg vom 14.11.2008 – 5 U 1148/08 -

 

30.10.2008

Versäumnisse bei der pflegerischen und ärztlichen Überwachung eines Neugeborenen

1. Bei Vorliegen einer auffälligen Unruhe und Schreckhaftigkeit eines knapp 40 Stunden alten Säuglings muss unverzüglich ein Arzt hinzugezogen werden. Hätte ein Arzt mit Wahrscheinlichkeit auf die hier vorgelegenen Infektionssymptome reagiert, rechtfertigt das Unterlassen eine Beweislastumkehr zu Lasten des Krankenhauses.

2. Zeigt das Kind ein signifikantes Leitsymptom für eine schwere Infektion (hier: Sonnenuntergangsphänomen), kann ein grober ärztlicher Behandlungsfehler darin liegen, dass die notfallmäßige Verlegung in eine spezialisierte Kinderklinik um 45 Minuten verzögert wird.

3. Die übliche Praxis der Krankenschwestern und Pfleger, einander bei Übergabe der Station mündlich über alle Auffälligkeiten zu informieren, ist jedenfalls dann unbedenklich, wenn es beim Übergabebericht der zuvor tätigen Kollegen noch nicht zu Beanstandungen gekommen ist. Daher ist das Stationspersonal nicht gehalten, die schriftliche Pflegedokumentation der zuvor tätigen Kollegen sofort einzusehen und zu überprüfen.

Urteil des OLG Koblenz vom 30.10.2008 – AZ: 5 U 576/07 -

 

28.10.2008

Pflicht der Pflegekasse zur rechtzeitigen Zahlung

Bei verspäteter Zahlung der pflegebedingten Kosten für die Kurzzeitpflege eines Versicherten an die Pflegeeinrichtung ist die Pflegekasse zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet.

Urteil des SG Hannover vom 28.10.2008 – S 29 P 133/07 -

 

23.10.2008

Barmer Ersatzkasse muss zahlen

Leistungen der Beleghebammen gehören nicht zu den Krankenhausleistungen, die mit der Abrechnung der DRG abgegolten wären. Beleghebammen haben auch bei stationärem Aufenthalt einen Anspruch auf Vergütung ihrer Leistungen durch die Krankenkassen.

Urteil des Sozialgericht Hildesheim vom 23.10.2008 – S 52 KR 223/07 -

 

09.10.2008

Strafbarkeit der Präimplantationsdiagnostik

1. Ein Arzt, der eine Eizelle künstlich befruchtet und dabei von vornherein vorhat, die Überführung des Embryos in die Gebärmutter der Frau vom Ausgang einer präimplantationsdiagnostischen Untersuchung abhängig zu machen, begeht ein Vergehen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 EschG, weil er hinsichtlich der als belastet erkannten Eizellen keine Schwangerschaft herbeiführen will.

2. Die Verwerfung überschüssiger Embryonen durch Wegschütten mit nachfolgendem Todeseintritt unterfällt § 2 Nr. 1 EschG, weil darin die Verwendung der Embryonen zu einem Zweck, der nicht ihrer Erhaltung dient, zu erblicken ist.

3. Die Entnahme von Zellmaterial der Embryonen zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik kann als Vergehen nach § 2 Abs. 1 EschG strafbar sein, sofern damit nicht der Zweck der Erhaltung der Embryonen, sondern ausschließlich das Interesse Dritter verfolgt wird.

Beschluss des Kammergerichts vom 09.10.2008 – 3 Ws 139/08 -

 

02.10.2008

Pflichten eines Heilpraktikers

Ein Heilpraktiker hat die Gefahr im Auge zu behalten, die sich daraus ergeben können, dass seine Patienten medizinische gebotene Hilfe nicht oder nicht rechtzeitig in Anspruch nehmen. Er darf daher das Unterlassen der Inanspruchnahme notweniger ärztlicher Hilfe nicht veranlassen oder stärken. Rechtfertigt die Berufstätigkeit eines Heilpraktikers die Annahme, dass er die Grenzen der Behandlungsmöglichkeiten eines Heilpraktikers nicht erkennt und einhält, ist die zuständige Behörde zum Widerruf der Heilpraktikererlaubnis berechtigt.

Beschluss des VGH Mannheim vom 02.10.2008 – 9 S 1782/08 -

 

25.09.2008

Vergütung von Mehrarbeit

Ein Arbeitnehmer (hier: Rettungsassistent), der die Vergütung von Mehrarbeit fordert, muss ebenso wie bei dem Begehren zur Vergütung von Überstunden im Einzelnen darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat.

Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 25.09.2008 – 4 Sa 382/07 -

 

17.09.2008

Schweigepflicht auch bei Minderjährigen

Auch bei minderjährigen Patienten ist der Arzt grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (hier: Schwangerschaft und Mitteilung gegenüber den Eltern)

Urteil des LG Köln vom 17.09.2008 - 25 O 35/08 -

 

01.09.2008

Betreuerbestellung zur Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch

Für eine krankheitsbedingt einwilligungsunfähige, schwangere Frau kann ein Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch bestellt werden, dem sodann die Entscheidung über die Einwilligung in einen Schwangerschaftsabbruch bei Vorliegen einer sozial-medizinischen Indikation nach § 218 a Absatz 2 StGB obliegt.

Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 01.09.2008 - 20 W 354/08 -

 

21.08.2008

Rundfunkgebühren

1. Eine freiberufliche tätige Hebamme muss auch dann Rundfunkgebühren für ihr Autoradio bezahlen, wenn das Fahrzeug nur teilweise beruflich genutzt wird.

2. Sie hat die Pflicht, diese Tatsache von sich aus bei der GEZ anzumelden.

3. Unterlässt sie diese Anzeige, dann kann sie sich später nicht auf die Einrede der Verjährung berufen.

Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 21.08.2008 – 2 K 1084/07 -

 

17.08.2008

Schweigepflicht bei Minderjährigen

Auch bei Minderjährigen ist der Arzt grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (hier: Mitteilung der Schwangerschaft gegenüber den Eltern).

Urteil des LG Köln vom 17.08.2008 - 25 O 35/08 -

 

20.06.2008

Verstoß gegen Arzneimittelpreisbindung durch Zuzahlungsverzicht einer Apotheke

1. Die Ausgabe und spätere Einlösung von "Zuzahlungsgutscheinen" durch Apotheken, mit denen den gesetzlich Krankenversicherten die vorgeschriebene Eigenbeteiligung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erspart werden soll, verstößt auch dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn die Gutscheine von kooperierenden Krankenkassen abgestempelt und an ihre Versicherten weitergegeben werden. Die Verrechnung von Zuzahlungsgutscheinen stellt einen unzulässigen Rabatt auf den verbindlichen Apothekenabgabepreis dar.

2. Eine dieser Abrechnungspraxis zu Grunde liegende Kooperationsvereinbarung zwischen einer Apotheke und einer Krankenkasse sperrt die Anwendbarkeit der arzneimittelrechtlichen Ermächtigungsgrundlage zur Untersagung dieses Verhaltens im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Apothekenaufsicht nicht.

Beschluss des OVG Lüneburg vom 20.06.2008 – 13 ME 61/08 -

 

17.06.2008

Kündigung einer Hebamme wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung

Verbleiben nach der Anhörung des Arbeitnehmers Zweifel am Tathergang, obliegt es dem Arbeitgeber im Rahmen seiner Pflichten zur Sachverhaltaufklärung, vor dem Ausspruch einer Verdachtskündigung jene Personen zu befragen, die an dem Vorfall beteiligt waren oder Kenntnisse über ihn hatten.

Urteil des Hessischen LAG vom 17.06.2008 – 4/12 Sa 523/07 -

 

08.05.2008

Arzthaftungsrecht, Aufklärung ausländischer Patienten

1. Der aufklärungspflichtige Arzt hat - notfalls durch Beiziehung eines Sprachmittlers - sicherzustellen, dass der ausländische Patient der Aufklärung sprachlich folgen kann (Aufgabe von Senatsurteil vom 15.01.1998 - 20 U 3654/96 = MedR 1999, 226).

2. Eine Embolie stellt bei einer "einfachen" arthroskopischen Knieoperation ein aufklärungspflichtiges Risiko dar.

Urteil des Kammergerichts vom 08.05.2008 – 20 U 202/06 -

 

07.05.2008

Haushaltshilfe

Auch eine Hebamme kann die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe gemäß § 199 RVO bescheinigen. Eine zeitliche Begrenzung der Haushaltshilfe ist in § 199 RVO nicht vorgesehen.

Urteil des SG München vom 07.05.2008 – S 29 KR 1040/05 -

 

21.04.2008

Fahrlässige Tötung

Verurteilung einer Hebamme wegen fahrlässiger Tötung, weil sie eine Steißlage nicht als solche erkannt hat und nach Erkennen der Steißlage versäumt hat, rechtzeitig einen Notarzt hinzuzuziehen.

Urteil des Amtsgerichts Augsburg vom 21.04.2008 – 9 Ds 400 Js 130015/06 -

 

04.04.2008

Einsichtnahme von Patienten in die Originalbehandlungsunterlagen

Eine längere Suchaktion nach Behandlungsunterlagen ist zumutbar, wenn die mit dem Auffinden der Behandlungsunterlagen verbundenen Schwierigkeiten vom Krankenhausträger zu rechtfertigen bzw. zu begründen sind.

LG Kiel vom 04.04.2008 – 8 O 50/07 -

 

27.02.2008

Schadensersatz wegen unterlassener arterieller Blutdruckmessung

Grundsätzlich bedarf es bei ärztlichen Heileingriffen der Einwilligung beider Elternteile (§ 1626 BGB). Ausnahmsweise kann aber davon ausgegangen werden, dass der mit dem Kind vorsprechende Elternteil aufgrund einer allgemeinen Funktionsaufteilung zwischen den Eltern ermächtigt ist, für den Abwesenden die erforderliche Einwilligung in ärztliche Heileingriffe mit zu erteilen.

Urteil des Thüringer OLG vom 27.02.2008 – 4 U 2/04 -

 

27.02.2008

Behandlung von Privatpatienten im Krankenhaus - Vorteilsausgleich

Beamtete Chefärzte, denen die persönliche Behandlung von Privatpatienten mit den Mitteln des Krankenhauses als Nebentätigkeit gestattet ist, haben als Nutzungsentgelt zusätzlich zu der pflegesatzrechtlichen Kostenerstattung des Krankenhauses einen angemessenen Vorteilsausgleich zu entrichten. Der Vorteilsausgleich ist der Höhe nach angemessen, wenn er angesichts der wirtschaftlichen Vorteile der beamteten Chefärzte sachlich gerechtfertigt und zumutbar ist. Dies ist bei einem Vorteilsausgleich von 20 v. H. der Bruttoeinnahmen für die Nebentätigkeit an einer Universitätsklinik zu bejahen.

Urteil des BVerwG vom 27.02.2008 – 2 C 27/06 -

 

21.02.2008

Zahlungsanspruch eines Chefarztes bei Durchführung der Operation durch angestellten Arzt

1. Lässt ein persönlich verpflichteter Arzt die Operation vertragswidrig von einem angestellten Arzt durchführen, schuldet der Patient selbst dann keine Vergütung, wenn der Eingriff sachgemäß erfolgte.

2. Dem Chefarzt steht auch kein Bereicherungsanspruch gegen den Patienten zu. Dabei ist nicht die Wertschätzung der aufgedrängten Bereicherung durch den Leistungsempfänger (Patient) maßgeblich. Wurde die in dieser Form nicht geschuldete Operationsleistung irrtumsfrei oder gar gegen den erklärten Willen des Patienten erbracht, ist der Arzt nach der gesetzlichen Wertung der §§ 814, 613 BGB, § 223 StGB nicht schutzwürdig.

Urteil des OLG Koblenz vom 21.02.2008 – 5 U 1309/07 -

 

14.02.2008

Gynäkologische Untersuchung ohne medizinische Indikation als Körperverletzung

Die mit einem Eindringen in den Körper verbundene, ausschließlich sexuell motivierte, "gynäkologische Untersuchung" stellt keine Körperverletzung dar, wenn hierdurch Verletzungen oder Schmerzen verursacht wurden noch ein krankhafter Zustand hervorgerufen oder gesteigert wurde. Die hierin liegende üble und unangemessene Behandlung allein genügt für den Körperverletzungserfolg nicht.

Beschluss des OLG München vom 14.02.2008 - 5 St RR 143/07 -

 

17.01.2008

Bezeichnung "Internationale Apotheke"

Das Recht zur Bezeichnung als "Internationale Apotheke" setzt nicht voraus, dass in nennenswerten Umfragen gängige ausländische Arzneimittel vorrätig gehalten werden.

Urteil des BVerwG vom 17.01.2008 – 3 C 1/07 -

 

15.01.2008

Selbstbestimmungsrecht des Patienten bei lebensbedrohlicher Erkrankung

Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten gilt auch dann, wenn es darauf gerichtet ist, eine aus medizinischen Gründen dringend erforderliche Maßnahme abzubrechen. Wird der Patient infolge der Krankheit entscheidungsunfähig, beseitigt dies nicht sein Selbstbestimmungsrecht. In diesem Falle ist sein hypothetischer Wille zu ergründen.

Verfügung der GenStA Nürnberg vom 15.01.2008 – 4 BerL 144/07 -

 

20.12.2007

Vorzeitiger Blasensprung: Aufklärung, Selbstbestimmungsrecht, Einwilligung

Das Oberlandesgericht Naumburg hat in seinem Urteil vom 20.12.2007 entschieden, dass bei einer geplatzten Fruchtblase zum Zeitpunkt der abgeschlossenen 30. Schwangerschaftswoche eine Schnittentbindung nicht in jedem Falle indiziert ist. Vielmehr stellt das Abwarten mit Förderung der Lungenreife eine echte Alternative zur Schnittentbindung dar. Aus diesem Grund muss die Mutter über diese Alternative aufgeklärt werden.

Urteil des OLG Naumburg vom 20.12.2007 – 1 U 95/06 -

 

20.12.2007

Schadensersatz wegen behaupteter Fehler bei einer Schnittentbindung (Sectio caesarea)

Stehen mehrere medizinisch sinnvolle und angezeigte Behandlungsmethoden zur Verfügung, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten, so muss der Patient selbst prüfen und mitentscheiden können, was er an Belastungen und Gefahren im Hinblick auf möglicherweise unterschiedliche Erfolgschancen der verschiedenen Behandlungsmethoden auf sich nehmen will.

Urteil des OLG Naumburg vom 20.12.2007 – 1 U 95/06 -

 

19.12.2007

Anordnung des Ruhens der Approbation als Arzt

Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der Approbation sowie der Einziehung der Approbationsurkunde.

Beschluss des BVerfG vom 19.12.2007 – 1 BvR 2157/07 -

 

04.12.2007

Entschädigung wegen religionsbedingter Benachteiligung in einem Personalauswahlverfahren

Der Ausschluss einer muslimischen Bewerberin aus dem Auswahlverfahren um die Besetzung einer von einer Einrichtung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland ausgeschriebenen Stelle wegen Nichtzugehörigkeit zur christlichen Religion verstößt in unzulässiger Weise gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 AGG und begründet einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.

Urteil des ArbG Hamburg vom 04.12.2007 – 20 Ca 105/07 -

 

29.11.2007

Abbruch der künstlichen Ernährung

1. Wollen behandelnder Arzt und Betreuer übereinstimmend die künstliche Ernährung des Betreuten beenden, ist hierfür dennoch die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erforderlich.

2. Auch wenn der Betroffene noch auf körperliche Zuwendung reagiert und sein Zustand stabil ist, ist entsprechend dem in einer Patientenverfügung niedergelegten Willen des Betroffenen die zur Lebensverlängerung erforderliche künstliche Ernährung einzustellen.

Beschluss des LG Essen vom 29.11.2007 – 7 T 385/07 -

 

18.11.2007

Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens

Ein Werbeverbot wie das in § 8 des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens ist nicht anhand der Bestimmungen der Richtlinie 2001/83 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06.11.2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel in der zuletzt durch die Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 geänderten Fassung über die Werbung, sondern anhand der Art. 28 EG und 30 EG sowie der Art. 11 und 13 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 02.05.1992 zu beurteilen. Art. 28 EG und Art. 11 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum stehen einem solchen Verbot entgegen, soweit es für die Übersendung von Listen nicht zugelassener Arzneimittel an Apotheker gilt, deren Einfuhr aus einem anderen Mitgliedstaat oder aus einem dritten Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nur ausnahmsweise zulässig ist und die keine anderen Informationen als die über den Handelsnamen, die Verpackungsgrößen, die Wirkstärke und den Preis dieser Arzneimittel enthalten.

Urteil des EuGH vom 18.11.2007 - C-14 306 -

 

22.10.2007

Gebotene Befunde erheben

Das Nichterheben gebotener Befunde kann einen schweren Behandlungsfehler darstellen, der zu Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen des geschädigten Kindes führt.

Urteil des OLG Celle vom 22.10.2007 – AZ: 1 U 24/06 -

 

10.10.2007

Verpflichtungserklärung und Krankenhauskosten

Ein Krankenhaus als öffentlich-rechtlicher Eigenbetrieb kann aus einer Verpflichtungserklärung gem. § 68 Abs. 1 AufenthG keinen Zahlungsanspruch gegen den Verpflichteten begründen.

Urteil des VG Darmstadt vom 10.10.2007 – 8 E 2443/05 (2) -

 

21.08.2007

Schmerzensgeld für Jungen wegen Beschneidung

Veranlasst der nicht sorgeberechtigte Vater ohne Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter die Beschneidung eines noch nicht einwilligungsfähigen Kindes, so liegt darin eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Kindes, die schon wegen der Genugtuungsfunktion einen Schmerzensgeldanspruch des Kindes begründet.

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 21.08.2007 – 4 W 12/07 -

 

31.07.2007

Anordnung des Ruhens der Approbation

Die Durchführung medizinisch nicht indizierter Dialysemaßnahmen rechtfertigt die Anordnung des Ruhens der Approbation als Arzt und deren sofortige Vollziehung.

Beschluss des OVG Münster vom 31.07.2007 – 13 B 929/07 -

 

18.07.2007

Aberkennung wegen Gebührenbetrug

Auch eine erstmalige Verurteilung wegen Gebührenbetrugs kann einen Widerruf der Anerkennung als Hebamme rechtfertigen.

Urteil des VG Oldenburg vom 18.07.2007 – 7 A 817/07 -

 

14.06.2007

Staatsanwaltliche Vernehmung einer Rechtsanwaltsfachangestellten – Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts

Fragen zum Vorliegen eines Mandatsverhältnisses unterliegen dem Zeugnisverweigerungsrecht der Berufshelferin des Rechtsanwalts. Im Zweifel handelt es sich bei der Mandatierung eines Rechtsanwalts um die Inanspruchnahme anwaltlicher Tätigkeit iSv § 1 RVG.

Beschluss des LG Dresden vom 14.06.2007 – 3 AR 5/07 -

 

24.05.2007

Leitlinienabweichung und Beweislastumkehr

Die von der Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe entwickelten Leitlinien für den zeitlichen Ablauf einer Schnittentbindung (Entschluss-Entwicklungszeit) können nicht ohne weiteres auf eine Sectio übertragen werden, die nach einer häuslichen Uterusruptur notfallmäßig durchgeführt werden muss.

Urteil des OLG Koblenz vom 24.05.2007 – 5 U 1735/06 -

 

10.05.2007

Aufwendungen einer nicht verheirateten Frau für In-vitro-Fertilisation als außergewöhnliche Belastung

1. Aufwendungen einer nicht verheirateten empfängnisunfähigen Frau für Maßnahmen zur Sterilitätsbehandlung durch sogenannte  In-vitro-Fertilisation sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn die Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Richtlinien der ärztlichen Berufsordnungen vorgenommen werden (Änderung der Rechtsprechung).

2. Ob eine Anomalie als Krankheit anzusehen ist, kann von der persönlichen Lage des Betroffenen abhängen oder von der sich im Laufe der Zeit gegebenenfalls wandelnden Auffassung der Gesellschaft und der jeweiligen Rechtskultur (im Anschluss an BFHE 183, 476 = BStBl II 1997, 805 = NJW 1998, 854).

Urteil des BFH vom 10.05.2007 – III R 47/05 -

 

09.05.2007

Gewährung von Haushaltshilfe

1. Eine Schwangerschaft ist mit Geburt des Kindes beendet. Ab diesem Zeitpunkt kann eine Haushaltshilfe daher nicht mehr auf § 199 1. Alt. RVO gestützt werden.

2. Für die Frage, wie lange wegen einer Entbindung iSd § 199 2. Alt. RVO ein Haushalt nicht geführt werden kann, ist im Regelfall – sofern keine besonderen Umstände erkennbar sind – auf die Regelung des § 197 RVO zurückzugreifen. Haushaltshilfe kann danach regelmäßig nur für 6 Tage gewährt werden.

3. Hat die Krankenkasse auf der Grundlage des § 38 Abs. 2 SGB V in der Satzung geregelt, dass eine Haushaltshilfe zur Vermeidung einer Krankenhausbehandlung gewährt werden kann, so setzt dies dem Grunde nach eine Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit sowie einen Ursachenzusammenhang zwischen der Haushaltshilfe und der vermiedenen Krankenhausbehandlung voraus.

Urteil des LSG SchlH. vom 09.05.2007 – L 5 KR 59/05 -

 

26.04.2007

Verantwortungsaufteilung zwischen Arzt und Hebamme

Im Falle einer Verweigerung der Patienten von geburtshilflichen Maßnahmen trifft den Arzt die Pflicht, die Risiken der Nichtbehandlung sehr deutlich zu machen und dafür offensiv bis hin zum Eklat auf den Patienten einzugehen.

OLG Düsseldorf vom 26.04.2007 - 1-8 U 37/05 -

oder:

Hebamme haftet für das Untätigbleiben des Arztes

Eine Hebamme muss erkennen, dass das Untätigbleiben eines Arztes über einen längeren Zeitraum angesichts einer Notsituation des Kindes gegen alle elementaren Regeln der Geburtshilfe verstößt. Sie hat in einem solchen Fall den Arzt vehement und mit allem Nachdruck aufzufordern, die Entbindung des Kindes zu beschleunigen oder - falls der Arzt weiter untätig bleibt - selbst die Geburt mittels Kristellerhilfe voranzutreiben.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.04.2007 – AZ: 8 U 37/05 -

 

25.04.2007

Berufswidrige Werbung – Mitwirkung eines Arztes an Fernsehsendung

Zur Mitwirkung eines Schönheitschirurgen an einer Fernsehsendung über einen neuen Urlaubstrend ("Fettabsaugen auf Mallorca") unter dem Aspekt vermeintlich berufswidriger Werbung.

Urteil des OVG Münster (Landesberufsgericht für Heilberufe) vom 25.04.2007 – 6t A 1014/05 -

 

10.04.2007

Widerruf der Zustimmung zur Konservierung und späteren In-vitro-Ferilisation gemeinsam erzeugter Embryonen nach Scheitern der Lebensgemeinschaft

1. Die von der Beschwerdeführerin mit ihrem Lebenspartner erzeugten Embryonen haben kein Recht auf Leben iSv Art. 2 EMRK.

2. Das Recht auf Achtung des Privatlebens iSv Art. 8 EMRK ist umfassend und schließt auch das Recht auf Achtung der Entscheidung für oder gegen eine (auch genetisch) Mutter- oder Vaterschaft ein.

3.- 7. (...)

Urteil des EGMR (Große Kammer) vom 10.04.2007 – 6339/05 -

 

30.03.2007

Herausgabe von Patientenunterlagen (Röntgenbilder)

Der Patient hat Anspruch auf vorübergehende Überlassung der Original-Röntgenaufnahmen zur Vorbereitung eines Rechtsstreits.

Urteil des LG Kiel vom 30.03.2007 - 8 O 59/06 -

 

08.03.2007

Garantieübernahme des Krankenversicherers in der Clinic-Card

1. Zur Rechtsnatur des Krankenhausausweisvertrags.

2. Die auf Grund des zwischen einem Krankenhaus und dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. abgeschlossenen Krankenhausausweisvertrags ausgestellte Clinic-Card enthält in der Formulierung, dass der ausstellende Krankenversicherer die angegebenen Versicherungsleistungen garantiere, eine Garantieerklärung und damit eine vom Bestand des Versicherungsvertrags unabhängige Leistungsaussage.

Urteil des LG Dortmund vom 08.03.2007 – 2 S 26/06 -

 

25.01.2007

Entlassung des Betreuers wegen Abbruchs der künstlichen Ernährung

1. Ein Betreuer ist nicht allein deshalb als ungeeignet gem. § 1908b Abs. 1 BGB zu entlassen, weil er lebenserhaltende Maßnahmen gegenüber dem Betroffenen unter Berufung auf dessen unterstellten Willen ablehnt (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJW 2006, 3436).

2. Die unterlassene Einholung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung vor einem Behandlungsabbruch (hier: Einstellung der Sonderernährung) stellt keinen Pflichtverstoß des Betreuers dar, wenn der Arzt die weitere Behandlung nicht für medizinisch indiziert hält und deshalb nicht "anbietet" (vgl. BGHZ 154, 205 = NJW 2003, 1588).

Beschluss des OLG München vom 25.01.2007 – 33 Wx 6/07 -

 

08.11.2006

Unterbleiben einer medizinisch gebotenen Dokumentation als Indiz für Behandlungsfehler

Das Unterbleiben einer medizinisch gebotenen Dokumentation allein begründet noch keinen Behandlungsfehler, sondern kann lediglich ein Indiz für einen Behandlungsfehler sein. Der einfache Befunderhebungsfehler führt lediglich dann zur Beweiserleichterung, dass von einem reaktionspflichtigen Befund auszugehen ist, wenn dessen Auffinden durch die unterlassene Befunderhebung hinreichend wahrscheinlich ist.

Urteil des OLG Saarbrücken vom 08.11.2006 – 1 U 582/05 (nicht rechtskräftig)

 

27.10.2006

Ablehnung eines medizinischen Sachverständigen im Arzthaftungsprozess

1. Nicht jeder geschäftliche oder persönliche Kontakt zu einer Partei lässt bereits befürchten, dass ein Sachverständiger einen gerichtlichen Gutachtensauftrag nicht mehr objektiv und unvoreingenommen bearbeitet. Insbesondere muss ein Herausgeber wissenschaftlicher Veröffentlichungen nicht notwendigerweise eng mit anderen Mitherausgebern zusammenarbeiten. Nicht zu beanstanden ist auch, dass sich Experten auf einem Fachgebiet bei Kongressen begegnen, in gemeinsamen fachlichen Arbeitsgemeinschaften wissenschaftlich austauschen oder bei einem größeren Forschungsobjekt zusammenarbeiten.

2. (...)

Beschluss des OLG München vom 27.10.2006 - 1 W 2277/06 -

 

25.07.2006

Protestaktionen vor Praxis für Schwangerschaftsabbrüche

Gehsteigberatungen, Nachtwachen und Gebete vor einer Arztpraxis, in der erlaubtermaßen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, begründen keinen Unterlassungsanspruch des Arztes, wenn sie zu nennenswerten wirtschaftlichen Nachteilen für ihn oder eine nennenswerte Belastung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient nicht führen und negative Äußerungen über ihn unterbleiben.

Urteil des LG München I vom 25.07.2006 – 28 O 5186/06 -

 

24.07.2006

Werbung auf der Website

Es verstößt gegen § 11 Abs. 1 Nr. 6 HWG, wenn ein Heilpraktiker in öffentlicher Werbung mit den Bezeichnungen "TCM", "Craniosacral", "Tuina" "Qi-Gong" wirbt, ohne diese gleich an Ort und Stelle allgemein verständlich zu erklären.

Urteil des LG Düsseldorf vom 24.07.2006 – AZ: 12 O 66/05 -

 

13.07.2006

Haftung des Arztes für ungewollte Sterilisation einer Frau

1. Ergibt sich im Rahmen einer sectio ein Befund, den der Arzt bei weiteren Schwangerschaften für gefährlich hält, ist die deswegen ungefragt vorgenommene Sterilisation weder von einer mutmaßlichen noch von einer hypothetischen Einwilligung der Patientin gedeckt.

2. Dass der Arzt bei einem Eingriff für die Aufklärung beweispflichtig ist, ändert nichts daran, dass die Patientin eine unterbliebene Aufklärung beweisen muss, wenn sie darauf einen Vermögensschaden stützt (hier: Kosten der überflüssig eingenommenen Antikonzeptiva).

3. Zur Schmerzensgeldbemessung bei ungewollter Sterilisation einer 22-jährigen Zweitgebärenden.

Urteil des OVG Koblenz vom 13.07.2006 – 5 U 290/06 -

 

18.05.2006

Umfang der ärztlichen Aufklärungs- und Geburtsleitungspflicht

1. Dass eine Zweitgebärende ihr erstes Kind durch Kaiserschnitt zur Welt gebracht hat und nunmehr eine natürliche Geburt wünscht, enthebt den Arzt bei einer Risikolage nicht der Verpflichtung, darüber und über die Möglichkeit einer Sectio aufzuklären.

2. Die Fehlprognose des Geburtsgewichts und das Nichterkennen der daraus resultierenden Risikolage führen nicht zur Haftung des Arztes wegen eines Aufklärungsversäumnisses, wenn er alle maßgeblichen Befunde sachgemäß erhoben und in vertretbarer Weise gedeutet hat.

3. Fehlen Anhaltspunkte für ein makrosomes Kind, erfordert die Geburtsleitung nicht die unmittelbare Anwesenheit eines Facharztes, wenn der Assistenzarzt einen genügenden Ausbildungsstand und hinreichende praktische Erfahrungen hat. Dies ist nicht dadurch in Frage gestellt, dass die weitere Entwicklung des Kindes durch das McRoberts-Manöver misslingt.

4. Gelingt es der Hebamme nach einem hohen Schultergradstand und stillstehender Geburt, das Kind vollständig zu entwickeln, führt eine Schulterdystokie nicht zur Haftung des Krankenhauses, wenn nicht feststeht, dass die Hebamme in unsachgemäßer Weise auf das Kind eingewirkt hat.

OLG Koblenz, Urteil vom 18.05.2006 - 5 U 330/02 -

 

19.04.2006

Widerruf der Approbation eines Apothekers

1. Die in § 6 Abs. 2 BApO i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BApO bestimmte Anordnung des Widerrufs der Approbation bei Unwürdigkeit zur Ausübung des Apothekerberufs ist mit Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar.

2. Ein wegen Mordes rechtskräftig verurteilter Apotheker ist zur Ausübung des Apothekerberufs unwürdig.

Beschluss des VGH Mannheim vom 19.04.2006 – 9 S 2317/05 -

 

06.04.2006

Umfang der Haftung eines zufällig am Unfallort anwesenden Arztes

1. In einem Notfall lässt der bloße Hinweis eines zufällig anwesenden Arztes auf seinen Beruf nicht den Rückschluss zu, dieser wolle einen Behandlungsvertrag mit dem Unfallopfer bzw. dessen gesetzlichen Vertretern abschließen. Die Übernahme der Hilfeleistung im Einvernehmen mit den Angehörigen des Unfallopfers durch den Arzt erfolgt vielmehr aufgrund eines unentgeltlichen Auftrags.

2. Es mag noch zumutbar und gerechtfertigt sein, einen zufällig am Unglücksort anwesenden Arzt bezüglich der Anforderungen an den objektiven Sorgfaltsmaßstab an denjenigen Kenntnissen und Fähigkeiten zu messen, über die er berufsbedingt verfügen muss, zumal wenn er zu erkennen gibt, dass er Arzt ist und damit die Anwesenden auf seine Qualifikation vertrauen. Weitergehende Haftungsverschärfungen aus dem Beruf des Helfers abzuleiten, erscheinen jedoch nicht sachgerecht, selbst wenn dieser von sich aus oder auf Nachfrage offenbart, dass er Arzt ist.

3. Liegt kein Behandlungsverhältnis vor, sondern leistet ein zufällig am Unfallort anwesender Arzt entsprechend der gesetzlichen Pflicht die Hilfe, die jeder Dritte auch zu erbringen hätte, würde die Anwendung der im Arzthaftungsrecht entwickelten Beweislastgrundsätze zu einer sachlich nicht gerechtfertigten und für einen Arzt unvermeidbaren Haftungsverschärfung in Notfällen führen.

4. Nicht alle in der universitären Ausbildung vermittelten Kenntnisse zählen zu den fundamentalen Grundlagen, deren Außerachtlassen für einen Arzt schlechterdings unverständlich ist.

Urteil des OLG München vom 06.04.2006 – 1 U 4142/05 - (nicht rechtskräftig)

 

16.03.2006

Unzulässige Verwendung der Bezeichnung "Bodenseekanzlei"

Die Bezeichnung einer Anwaltskanzlei als "Bodenseekanzlei" ist wettbewerbswidrig, da diese Wortschöpfung eine Region und den gesamten Wirtschaftsraum Bodensee mit der Kanzlei in Beziehung setzt. Damit wird dem Rechtsuchenden suggeriert, dass diese Kanzlei in diesem speziellen Wirtschaftsraum eine Spitzenstellung gegenüber anderen Kanzleien in Anspruch nimmt.

OLG Stuttgart, Urteil vom 16.03.2006 - 2 U 147/05 -

 

09.03.2006

Missbrauch einer Krankenversicherungskarte

Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen unter Vorlage einer Krankenversicherungskarte trotz Kündigung der Mitgliedschaft erfüllt nicht den Tatbestand des Computerbetrugs nach § 263 a StGB. Es kommt jedoch eine Strafbarkeit wegen Betrugs in Betracht.

Beschluss des OLG Hamm vom 09.03.2006 – 1 Ss 58/06 -

 

19.09.2005

Schmerzensgeld bei fehlerhafter Gabe eines Schmerzmittels

Erleidet ein Kind, dessen Mutter kurz vor seiner Geburt aus Fehlverhalten des Klinikpersonals ein Schmerzmittel verabreicht wurde, gegen dessen Wirkstoffe eine der Klinik bekannte Allergie der Mutter bestand, infolge des dadurch eingetretenen Kreislaufschocks der Mutter eine schwere perinatale Hirnschädigung, die zu einer komplexen, tiefgreifenden körperlichen wie mentalen Entwicklungsstörung mit erheblicher Behinderung der Sprachentwicklung, Kommunikationsfähigkeit, Koordination und Autonomie geführt hat und sich bei Zeichen einer zunehmenden Invalidisierung und vollständigen Immobilität auch in einer dystonen Tetraparese mit Dyskinesiemerkmalen, einer Spitzfußstellung und Athetose, einem Krampfleiden sowie einer Stuhl- und Harninkontinenz äußert, sind 350.000,00 EUR Schmerzensgeld sowie eine Schmerzensgeldrente von 500,00 EUR monatlich nicht zu hoch bemessen. Dabei spielt es allenfalls eine untergeordnete Rolle, in welchem Ausmaß die Erlebnis- und Empfindungsfähigkeit des Kindes eingeschränkt ist.

Beschluss des OLG München vom 19.09.2005 – 1 U 2640/05 -

 

08.09.2005

Hebammenleistungen bei Adoption

Die Krankenkasse der Mutter ist verpflichtet, die Kosten für die Hebammenhilfe zu übernehmen.

Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 08.09.2005 – S 8 (26) KR 1/04 –

 

20.07.2005

Beweislast im Arzthaftungsprozess

Eine objektiv gebotene, aber wegen eines vorwerfbaren Diagnoseirrtums folgerichtig unterlassene Befunderhebung kann nicht Anknüpfungspunkt für Beweiserleichterungen in Bezug auf die Schadensursächlichkeit sein, wenn der Diagnoseirrtum seinerseits nicht als grober Behandlungsfehler zu qualifizieren ist.

Urteil des OLG Köln vom 20.07.2005 – 5 U 200/04 -

 

15.07.2005

Schadensersatzklage gegen Arzt nach Erstattungsverweigerung der Krankenkasse

1. Muss der Arzt, der dem Patienten eine stationäre Behandlung vorschlägt, begründete Zweifel haben, ob der private Krankenversicherer des Patienten die Behandlung im Krankenhaus als notwendig ansehen und die Kosten dafür übernehmen wird, so hat er die vertragliche Pflicht, den Patienten darauf hinzuweisen (im Anschluss an BGH, NJW 1983, 2630).

2. Im Prozess zwischen dem Arzt/Krankenhausträger und dem Patienten, der den Schadensersatz wegen der unterlassenen Aufklärung geltend macht, wird nicht geprüft, ob die ablehnende Praxis des Krankenversicherers in derartigen Fällen berechtigt und die vorgeschlagene stationäre Behandlung tatsächlich als nicht notwendige Behandlung im Sinne der Krankenversicherungsbedingungen (§ 1 Abs. 2 MB/KK) anzusehen ist; allein die dem Arzt bekannte Bestreitens- und Nichtanerkennungspraxis des Krankenversicherers genügt, um ihn zur Aufklärung zu verpflichten.

3. Der Patient kann den Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung nur unter der Vorraussetzung geltend machen, dass er für den Fall des Bestehens der Kostenerstattungspflicht des Krankenversicherers den möglichen Erstattungsanspruch gegen den Versicherer dem Arzt/Krankenhausträger abtritt (§ 255 BGB analog). Enthalten die Krankenversicherungsbedingungen ein Abtretungsverbot (§ 6 Abs. 4 MB/KK), kann der Patient den Schadensersatz erst geltend machen, wenn er eine Erklärung des Versicherers vorlegt, dass er auf das Abtretungsverbot in diesem Fall verzichtet.

Urteil des LG Karlsruhe vom 15.07.2005 – 5 S 124/04 –

 

22.06.2005

Berufswidrige Werbung im Heilberufsrecht

1. Zur Frage der Anwendbarkeit des Gedankens der Meisterbegünstigung (§ 2 Abs. 3 StGB) auf das Heilberufsrecht (im Anschluss an BVerwGE 120, 218 [225] = NVwZ 2005, 96, das eine Übertragbarkeit im Disziplinarrecht annimmt).

2. Zum Einzelfall einer berufswidrigen Werbung (hier: Verwendung irreführender Angaben und Anzeigen und Zeitungsartikeln).

3. Das Werbeverbot für Ärzte soll dem Schutz der Bevölkerung dienen. Es soll das Vertrauen der Patienten darauf erhalten, dass der Arzt nicht aus Gewinnstreben bestimmte Untersuchungen vornimmt, Behandlungen vorsieht oder Medikamente verordnet. Die ärztliche Berufsausübung soll sich nicht an ökonomischen Erfolgskriterien, sondern an medizinischen Notwendigkeiten orientieren. Das Werbeverbot beugt einer gesundheits-politisch unerwünschten Kommerzialisierung des Arztberufs vor, die einträte, wenn der Arzt Werbemethoden verwendete, wie sie in der gewerblichen Wirtschaft üblich sind.

4. Dem Arzt allerdings nicht jede, sondern lediglich solche Werbung verboten, die keine interessengerechte und sachangemessene Information darstellt. Vorschriften, die die Arztwerbung derart restriktiv einschränken, dass sie nur anlassbezogene Werbung (bei Niederlassung, Praxisaufgabe usw.) erlauben und bestimmte Medien vollkommen ausschließlich (z.B. persönliche Schreiben oder den Rundfunk), sind verfassungswidrig. Berufliche Werbung bedarf keiner besonderen Anlässe.

Urteil des OVG Münster vom 22.06.2005 – 6t A 53/03.T -

 

09.05.2005

Kein Arztverschulden für gesundheitsschädigende Nebenwirkungen bei hochdosierter Puffertherapie zur Abwendung eines lebensbedrohenden septischen Schocks

1. Deliktsrechtlich haftet jeder Arzt im Krankenhaus nur für eigene Fehler. Der ärztliche Kollege ist nicht sein Verrichtungsgehilfe. Im Verhältnis der gebärenden Kassenpatientin zum Krankenhaus kommt ein Vertragsverhältnis zu Stande, in dessen Schutzwirkungen das Kind als begünstigter Dritter einbezogen wird.

2. Ärztliche Heileingriffe bedürfen der Einwilligung des Patienten, um rechtmäßig zu sein. Diese Einwilligung kann nur wirksam erteilt werden, wenn der Patient über den Verlauf des Eingriffs, seine Erfolgsaussichten, seine Risiken und mögliche Behandlungsalternativen sachgemäß aufgeklärt worden ist.

3. Eine vitale Indikation einer bestimmten ärztlichen Maßnahme entbindet den behandelnden Arzt nicht von der Pflicht zur Aufklärung. Der Patient oder sein Vertreter, der sich auf einen Aufklärungsmangel berufen will, muss in Fällen der vitalen Indikation plausible Gründe dafür darlegen, dass er sich bei erfolgter Aufklärung in einem Entscheidungskonflikt befunden haben würde. Ferner obliegt dem Patienten oder seinem Vertreter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine Schadensfolge, für die Ersatz verlangt wird, durch einen eigenmächtigen ärztlichen Eingriff verursacht worden ist.

4. War eine hochdosierte Puffertherapie zur Abwendung eines lebensbedrohenden septischen Schocks das einzige Mittel zur Lebensrettung des Kindes, dann fehlt es an einem Verschulden der behandelnden Ärzte für etwaige gesundheitsschädigende Nebenwirkungen. Bei der Abwägung der gefährdeten Rechtsgüter kann ein schuldhafter Pflichtverstoß der Ärzte nicht darin gesehen werden, dass sie gesundheitlich riskante Maßnahmen zur Lebensrettung eingesetzt haben.

OLG Koblenz, Urteil vom 09.05.2005 - 12 U 420/02 -

 

02.05.2005

Geschwindigkeitsüberschreitung durch Arzt

Nach einer Entscheidung des OLG Köln vom 02.05.2005 kann ein Arzt bei einer Verletzung von Verkehrsvorschriften (hier: Geschwindigkeitsüberschreitung) durch Notstand (§ 16 OWiG) gerechtfertigt sein, wenn nur so die erforderliche Hilfe für einen Schwerkranken geleistet werden kann. Die Rechtfertigung ist nicht grundsätzlich wegen der Möglichkeit ausgeschlossen, einen ärztlichen Notdienst zu verständigen.

Verkennt der Betroffene die gesetzlichen Voraussetzungen des Rechtfertigungsgrundes oder seiner Grenzen, liegt zwar ein bloßer Verbotsirrtum vor. Ein vermeidbarer Verbotsirrtum kann aber die Tat nach der Entscheidung des OLG Köln in einem milderen Licht erscheinen lassen. Insbesondere bei einem mit Rettungswillen begangenen Verkehrsverstoß kann die Abwägung ergeben, dass er dem Betroffenen nicht als grobe Pflichtverletzung anzulasten ist und daher ein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots in Betracht kommt.

Beschluss des OLG Köln vom 02.05.2005 – 8 Ss-OWi 98/05 -

 

10.09.2004

Behandlung von Minderjährigen, grober Behandlungsfehler und Schmerzensgeld

1. Die Klage gegen einen beamteten Chefarzt ist – soweit daneben auch der Anstellungsträger in Anspruch genommen wird – wegen des Haftungsprivilegs aus § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB unbegründet.

2. Bei der Behandlung von Minderjährigen ist im Zweifel anzunehmen, dass der Vertrag als Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB) mit den gesetzlichen Vertretern des minderjährigen Patienten zustande kommt.

3. Das Unerlassen eines Tastbefundes zur Bestimmung der Kindslage vor Anlegen des Wehentropfs stellt einen einfachen Behandlungsfehler dar.

4. Sowohl die vorzeitige Sprengung der Fruchtblase bei einer Frühgeburt (29. SSW) nach unklarem Tastbefund als auch die einstündige Nichtreaktion der behandelnden Ärzte auf ein länger andauerndes, über 30 Minuten hochpathologische Muster ausweisendes CTG stellen grobe Behandlungsfehler dar.

5. Auch wenn die schicksalhaft bedingte Frühgeburt als wesentliche Hauptursache des Hirnschadens anzusehen ist, gibt es daneben noch denkbare zusätzliche, prä-, peri- und postnatale Ursachen für den eingetretenen Hirnschaden – wie hier die intrapartale Sauerstoffversorgungsstörung -, ohne deren Vorhandensein die besondere Schwere des Hirnschadens schlicht nicht vorstellbar ist. Wegen der fehlenden Abgrenzbarkeit der verschiedenen Ursachen muss sich der Schädiger – wegen der Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern – den Gesamtschaden zurechnen lassen.

6. Eine Lungenentfaltungsstörung wegen Surfactantmangels ist zwar geradezu ein beispielhafter Grund für hypoxische Hirnschäden bei Frühgeborenen, neben der Unreife kann die Lungenentfaltungsstörung aber auch durch eine intrapartale verursachte Hypoxie verursacht oder jedenfalls verstärkt worden sein .

7. Zur Bemessung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 350.000,00 DM (= 178.952,00 EUR) bei schwersten lebenslangen Behinderungen infolge eines Geburtsschadens ("Shunt-pflichtiger – also ventilversorgter - posthämorragischer Hydrocephalus internus" verbunden mit einer "schweren infantilen Cerebralparese – Mischform mit Spannungsathetose -", allgemeine schwere Entwicklungsstörung aller Großhirnfunktionen, d.h. der psychomentalen, der psychosozialen, psychomotorischen und der Sprachentwicklung, schwere, vorwiegend spastische, beinbetonte Tetraparese, die Gehen und Aufrechtsitzen ausschließt, Erforderlichkeit ständiger Hilfe einer Pflegeperson im Rahmen einer Rundumbetreuung Tag und Nacht).

Urteil des OLG Schleswig vom 10.09.2004 – 4 U 31/07 -

 

02.06.2004

Eheaufhebung wegen verschwiegener Sterilisation des Ehemannes

Hat der zur Aufhebung der Ehe wegen arglistiger Täuschung über eine persönliche Eigenschaft (hier: Sterilisation) berechtigte Ehegatte nach Aufdeckung der Täuschung noch einige Monate mit dem anderen zusammengelebt, kann dies nicht als Bestätigung (§ 1315 BGB) gewertet werden, wenn er in dieser Zeit durchgehend, aber vergeblich versucht hat, den andern zur Teilnahme an medizinischen Maßnahmen zur Behebung der störenden Eigenschaften zu veranlassen.

Beschluss des OLG Stuttgart vom 02.06.2004 – 16 WF 110/04 -

 

26.03.2004

Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen

1. Eine Entscheidung des Betreuers gegen eine lebenserhaltende oder lebensverlängernde Behandlung des Betreuten und die vormundschaftsgerichtlichen Zustimmung kommen auch dann in Betracht, wenn das Leiden des Betroffenen einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen hat, ohne dass der Tod in kurzer Zeit bevorsteht.

2. In Verfahren, deren Gegenstand die vormundschaftsgerichtliche Zustimmung zu der Entscheidung des Betreuers gegen eine lebenserhaltende oder lebensverlängernde Behandlung des Patienten ist, muss dem Betreuer zwingend ein Verfahrenspfleger bestellt werden.

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 26.03.2004 – 11 Wx 13/04 -

 

16.03.2004

Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der ärztlichen Approbation

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der ärztlichen Approbation ist zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit regelmäßig erforderlich, wenn hinreichende konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Arzt bei der Ausübung seines Berufs Straftaten gegen das Leben von Patienten begangen hat, und nicht auszuschließen ist, dass dies in Zukunft wieder geschieht.

Beschluss des OVG Lüneburg vom 16.03.2004 – 8 ME 164/03 -

 

21.01.2004

Ruhen der ärztlichen Approbation

1. Zur Rechtfertigung des Sofortvollzugs des Ruhens der ärztlichen Approbation bedarf es wegen der Eingriffsintensität der Maßnahmen, vor allem der damit verbundenen gravierenden Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit des Betroffenen, zusätzlicher Gründe, die im angemessenen Verhältnis zu der Schwere des Eingriffs stehen und die ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließlich; erforderlich ist hierzu die Feststellung, dass jede weitere Berufstätigkeit des Arztes konkrete Gefahr für Dritte befürchten lässt.

2. Eine konkrete Patientengefährdung kann im Einzelfall bei einer Einschränkung der ärztlichen Tätigkeit verneint werden.

Beschluss des OVG Saarlouis vom 21.01.2004 – 1 W 29/03 -

 

02.10.2003

Kein anderer Standard für Behandlung von Privatpatienten

1. Die vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen erstellten Mutterschaftsrichtlinien geben den ärztlichen Standard wieder; sie dürfen nicht unterschritten, müssen aber ohne Anlass nicht überschritten werden.

2. Die Mutterschaftsrichtlinien gelten als ärztlicher Standard unabhängig davon, ob die Patientin gesetzlich, privat oder überhaupt nicht versichert ist.

3. Eine über diese Richtlinie hinausgehende allumfassende Untersuchung bedarf einer ausdrücklichen oder zumindest den Umständen nach getroffenen Abrede der Parteien im Rahmen des Behandlungsvertrages.

Urteil des KG vom 02.10.2003 – 20 U 402/01 -

 

09.09.2003

Ärztlicher Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

1. Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23.11.1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ist dahin auszulegen, dass der Bereitschaftsdienst, den ein Arzt in Form persönlicher Anwesenheit im Sinne dieser Richtlinie darstellt, auch wenn es dem Betroffenen in Zeiten, in denen er nicht in Anspruch genommen wird, gestatten ist, sich an seiner Arbeitsstelle auszuruhen, so dass die Richtlinie der Regelung eines Mitgliedstaates entgegenstehen, nach der Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer während eines Bereitschaftsdienstes untätig ist, als Ruhezeit eingestuft werden.

2. Die Richtlinie 93/104/EG ist ferner dahin auszulegen, dass

- sie unter Umständen denjenigen des Ausgangsverfahren der Regelung eines Mitgliedstaates entgegensteht, die bei einem in Form persönlicher Anwesenheit im Krankenhaus geleisteten Bereitschaftsdienst – gegebenenfalls über einen Tarifvertrag oder eine auf Grund eines Tarifvertrages getroffene Betriebsvereinbarung – einen Ausgleich nur der Bereitschaftszeiten zulässt, in denen der Arbeitnehmer tatsächlich eine berufliche Tätigkeit ausgeübt hat;

- eine Kürzung der täglichen Ruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden durch Ableistung eines Bereitschaftsdienstes, der zur regelmäßigen Arbeitszeit hinzukommt, nur dann unter die Abweichungsbestimmungen in Art. 17 Abs. 2 Nr. 2.1 lit. C Nr. i dieser Richtlinie fällt, wenn den betroffenen Arbeitnehmern gleichwertige Ausgleichsruhezeiten im unmittelbaren Anschluss an die entsprechenden Arbeitsperioden gewährt werden;

- eine solche Kürzung der täglichen Ruhezeiten darüber hinaus in keinem Fall zu einer Überschreitung der in Art. 6 der Richtlinie festgesetzten Höchstdauer der wöchentlichen Arbeitszeit führen darf.

Urteil des EuGH (Plenum) vom 09.09.2003 – Rs. C-151/02 -

 

23.07.2003

Amtspflichtverletzung des Jungendhilfeträgers bei Misshandlungen des Pflegekindes

1. Ein Träger der Jugendhilfe verletzt seine gegenüber den Kind oder Jugendlichen bestehenden Amtspflichten, wenn er trotz des aus Gründen der Ortsnähe eingetretenen Zuständigkeitswechsels gemäß § 86 Abs. 6 SGB VIII rechtswidrig die Übernahme der Hilfeleistung ablehnt .

2. Bei der gemäß § 86 Abs. 6 SGB VIII anzustellenden Prognose über den dauerhaften Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie sind alle bekannten Umstände einzubeziehen. Für diese Prognose ist die Vorlage eines Hilfeplans keine unabdingbare Vorraussetzung. Liegt ein Hilfeplan vor, wird das neu zuständig werdende Jugendamt in der Regel an die Prognose im Hilfeplan gebunden sein.

3. Nach einem Zuständigkeitswechsel gemäß § 86 Abs. 6 SGB VIII auf das jetzt ostsnahe Jugendamt entlastet eine fortdauernde Leistungserbringung des bisher zuständig gewesenen Jugendamts gemäß § 86c SGB VIII weder vom Wortlaut noch vom Zweck dieser Vorschrift, Versorgungslücken zu verhindern, das neu zuständig gewordene Jugendamt von seiner Zuständigkeit und der sich daran anknüpfenden Verpflichtung zur Leistungserbringung. Vielmehr tritt die Leistungsverpflichtung des früher zuständig gewesenen Jugendamts lediglich ergänzend neben die primäre Leistungsverpflichtung des neuen Trägers.

4. Sowohl der Grundrechtsschutz des Kindes oder Jugendlichen als auch die Vorschriften des SGB VIII gebieten es, neben den Pflegeeltern auch das Kind persönlich anzuhören und in die es betreffenden Entscheidungen einzubeziehen, soweit dies seine Entwicklung gestattet. Nach einem Zuständigkeitswechsel wird das neu zuständig gewordene, ortsnahe Jugendamt sich regelmäßig innerhalb eines angemessenen Zeitraums ein eigenes Bild vom Kind oder Jugendlichen und dessen Lebensumständen machen und sich als Ansprechpartner auch des Kindes anbieten müssen. Ein Träger der Jugendhilfe, der unbesehen und ohne jegliche Mitwirkung des Kindes die Gewährung von Leistungen nach dem SGB VIII fortsetzt, verletzt seine gegenüber dem Kind bestehenden Amtspflichten und haften für die Missstände der Versorgung des Kindes, wenn diese bei einem Besuch des indes in der Pflegefamilie erkennbar gewesen wären.

Urteil des OLG Stuttgart vom 23.07.2003 – 4 U 42/03 -

 

08.07.2003

Geburtsleitung durch erfahrene Hebamme bei Schulterdystokie

1. Es ist nicht zu beanstanden, dass bei einer bevorstehenden Geburt, bei der sich zunächst keine Risikokonstellation abzeichnet, die erfahrene Hebamme die Geburtsleitung übernimmt und die mit anwesende, unerfahrene Assistenzärztin, die bis dahin noch nie eine Geburt eigenverantwortlich leitete, der Hebamme lediglich helfend zur Hand geht.

2. Bei einer derartigen Rollenverteilung bestehen Anhaltspunkte für Behandlungsfehler der helfenden Assistenzärztin nur dann, wenn für diese Fehler der Hebamme erkennbar wurden und die Ärztin daraufhin hätte handeln müssen (beispielsweise durch frühzeitigere Heranziehung des Facharztes) oder wenn die Ärztin bei ihren Unterstützungsmaßnahmen selbst Fehler beging.

3. Wenn bei einer derartigen Rollenverteilung während der Geburt eine Schulterdystokie auftritt, der Facharzt auch schon informiert und herbeigerufen ist, hat die unerfahrene Assistenzärztin der erfahrenen Hebamme den Vortritt bei weiteren erforderlichen geburtshilflichen Maßnahmen zu lassen.

Urteil des OLG Stuttgart vom 08.07.2003 - 1 U 104/02 -

 

13.05.2003

Übernahme von Krankheitskosten im EU-Ausland

1. Art 59 EGV (nach Änderung jetzt Art. 49 EG) und Art. 60 EGV (jetzt Art. 50 EG) sind dahin auszulegen, dass sie Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates nicht entgegenstehen, die wie die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden die Übernahme der Kosten für eine Krankenhausversorgung in einem anderen Mitgliedsstaat als dem der Niederlassung der Krankenkasse des Versicherten durch einen Leistungserbringer, mit dem diese Kasse keine vertragliche Vereinbarung getroffen hat, davon abhängig machen, dass die Kasse vorher ihre Genehmigung erteilt, und nach denen diese Genehmigung nur erteilt wird, wenn die medizinische Behandlung des Versicherten es erfordert. Die Genehmigung kann jedoch nur dann aus diesem Grund versagt werden, wenn die gleiche oder eine für den Patienten ebenso wirksame Behandlung rechtzeitig in einer Einrichtung erlangt werden kann, die eine vertragliche Vereinbarung mit der betreffenden Kasse getroffen hat.

2. Dagegen stehen die Art. 59 und 60 EGV diesen Rechtsvorschriften entgegen, wenn sie die Übernahme der Kosten für eine Versorgung, die in einem anderen Mitgliedsstaat außerhalb eines Krankenhauses durch eine Person oder Einrichtung erfolgt, mit der die Krankenkasse des Versicherten keine vertragliche Vereinbarung getroffen hat, davon abhängig machen, dass die betreffende Kasse vorher ihre Genehmigung erteilt, auch wenn die fraglichen nationalen Rechtsvorschriften ein Sachleistungssystem einführen, in dessen Rahmen die Versicherten Anspruch nicht auf die Erstattung der Kosten für die medizinische Versorgung, sondern auf die Versorgung selbst haben, die kostenlos erfolgt.

Urteil des EuGH (Plenum) vom 13.05.2003 – Rs. C-385/99 -

 

23.04.2003

Qualifizierung ärztlicher Abtreibung als "rechtswidrig" in Flugblatt

1. Die Einstufung der in Deutschland vorgenommenen Abtreibungen als "Mord an unseren Kindern" und als "neuer Holocaust" wird vom Grundrecht der Meinungsfreiheit getragen, auch wenn sie in Bezug auf die Person und die ärztliche Tätigkeit eines namentlich genannten Frauenarztes erfolgt. Ein solcher Beitrag zur politischen Willensbildung in dieser Öffentlichkeit besonders berührenden fundamentalen Streitfrage muss wegen der konstitutiven Bedeutung der Meinungsfreiheit für den demokratischen Willensbildungsprozess selbst dann hingenommen werden, wenn die geäußerte Meinung extrem erscheint.

2. Die Qualifizierung der Abtreibungen als "rechtswidrig" in dem vom Kläger bekämpften Flugblatt knüpft erkennbar an der gegenwärtigen Rechtslage an, wie sie durch die spezielle Rechtskonstruktion des BVerfG geprägt ist, wonach Abbrüche nach Beratung ohne ärztliche Indikation "rechtswidrig, aber nicht strafbar" sind. Damit handelt es sich bei der angegriffenen Äußerung um eine (dem Beweis zugängliche) Tatsachenbehauptung und nicht um eine eigene strafrechtliche Bewertung der Tätigkeit des Klägers. Die Auslegung dieser Aussage dahin, der Kläger nähme gesetzeswidrige, also vom Gesetz nicht zugelassene Schwangerschaftsabbrüche vor, lässt die gebotene Gesamtbetrachtung bei der Deutung der konkret beanstandeten Äußerung außer Acht und stellt schon deshalb einen Verstoß gegen die Meinungsfreiheit dar.

Urteil des OLG Karlsruhe vom 23.04.2003 – 6 U 189/02 -

 

08.04.2003

Verabreichung wehenfördernder Mittel

1. Kommt es auch im Grundsatz bei der Beurteilung der zu beachtenden ärztlichen Sorgfalt auf den Zeitpunkt der Behandlungsmaßnahme an, bestimmt sich deren Fehlerhaftigkeit doch nach objektiver, auch nachträglicher Erkenntnis.

2. Das Verabreichen wehenfördernder Mittel statt Maßnahmen einer intrauterinen Reanimation sowie Durchführung einer Notsectio bei anhaltender Dezelaration erweist sich jedenfalls dann als nicht behandlungsfehlerhaft, wenn es tatsächlich innerhalb kürzester Zeit zu einer Spontangeburt des Kindes kommt.

Urteil des OLG Zweibrücken vom 08.04.2003 – 5 U 26/01 -

 

13.02.2003

Auskunftsverlangen über leibliche Verwandte nach anonymer Geburt

1. - 3. (...)

4. Zu der Entwicklung der Person gehört das Recht, notwendige Informationen über wesentliche Aspekte ihrer eigenen Identität oder die ihrer Eltern zu erhalten. Die Geburt und die Umstände, unter denen sie stattgefunden hat, sind Teil des Privatlebens des Kindes und später des Erwachsene, das von Art. 8 EMRK geschützt wird.

5. Bei der Anwendung von Art. 8 EMRK auf Regelungen über die anonyme Geburt müssen die Interessen aller Beteiligten abgewogen werden, einschließlich die der Adoptiveltern, außerdem das öffentliche Interesse daran, die Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen sowie Abtreibungen und das „wilde“ Aussetzen von Kindern zu vermeiden.

6. (...)

Urteil des EGMR (Große Kammer) vom 13.02.2003 – 42326/98 -

 

13.02.2003

Kein Anspruch auf Mitwirkung an einer gewünschten Sterbehilfe

1. Aus einem Heimvertrag ergeben sich keine vertraglichen Ansprüche auf Mitwirkung an der Herbeiführung des Todes durch Einstellung der künstlichen Ernährung nach Maßgabe einer ärztlichen Verordnung.

2. Mit dem Gebot des Lebensschutzes des Betreuten gemäß Art. 1 Abs. 1 GG wäre es unvereinbar, wenn ein Sterbewille des zu einer Willensentschließung nicht mehr fähigen Klägers von den Parteien "unstreitig" gestellt werden könnte.

3. Pflegekräfte können sich unter Berufung auf ihre Gewissensentscheidungen nach Art. 1, 2, 4 GG weigern, an einer gewünschten Sterbehilfe mitzuwirken.

Urteil des OLG München vom 13.02.2003 – 3 U 5090/02 -

 

29.01.2003

Berufsvergehen eines Arztes

1. Zum Berufsvergehen eines Arztes für innere Medizin wegen unzureichender Hilfe als Notarzt und wegen Nichtabführung des für die Sozialversicherung bestimmten Teils des Arbeitsentgeltes seines Personals.

2. Zum Inhalt der berufsrechtlichen Pflichten eines niedergelassenen Arztes bei der Wahrnehmung des Notfalldienstes.

Urteil des OVG Münster vom 29.01.2003 – 6t A 1039/01.T -

 

15.01.2003

Widerruf der Approbation als Zahnarzt

Der Widerruf der Approbation als Zahnarzt wegen Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit ist nicht gerechtfertigt bei zum maßgebenden Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung mindestens zwei Jahre zurückliegenden Verkehrsdelikten (unter anderem Trunkenheitsfahrten), aber ansonsten beruflich ordnungsgemäßem Verhalten.

Beschluss des OVG Münster vom 15.01.2003 – 13 A 2774/01 -

 

21.10.2002

Führung eines scheinbar geschlechtsneutralen ausländischen Vornamens (Mienaatchi)

Die Benennung eines Kindes mit einem nach deutscher Sprachvorstellung geschlechtsneutralen Vornamen, der im Herkunftsland der Eltern als Mädchenname verwandt wird, verletzt die allgemeine Sitte und Ordnung nicht.

Beschluss des OLG Stuttgart vom 21.10.2002 – 8 W 380/2002 -

 

20.06.2002

Beweislast Behandlungsfehler und Schmerzensgeld

1. Sofern die Behandlungsseite, die für einen groben (schadensgeeigneten) Behandlungsfehler einstehen muss, eine Vorschädigung des Patienten behauptet, muss sie diese und deren Umfang beweisen.

2. Als Ausgleich für durch einen groben Behandlungsfehler verursachte schwerste körperliche und geistige Geburtsschäden ist ein Schmerzensgeld von 350.000,00 € angemessen.

3. Soweit in Folge des Behandlungsfehlers die Empfindungs- und Erlebnisfähigkeit des Geschädigten eingeschränkt ist, führt dies nicht per se zu einer Kürzung des Schmerzensgeldes. Vielmehr ist die Einbuße der Persönlichkeit schon für sich ein auszugleichender immaterieller Schaden.

Urteil des OLG München vom 20.06.2002 – 1 U 3930/96 -

 

18.06.2002

Unterhalt nach unterbliebenen Schwangerschaftsabbruch

Zu den Voraussetzungen, unter denen das auf einem ärztlichen Behandlungsfehler beruhende Unterbleiben eines nach den Grundsätzen der medizinischen Indikation gemäß § 218a Abs. 2 StGB rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruchs die Pflicht des Arztes auslösen kann, den Eltern den Unterhaltsaufwand für ein Kind zu ersetzen, das mit schweren Behinderungen zur Welt kam.

Urteil des BGH vom 18.06.2002 – VI ZR 136/01 -

 

18.06.2002

Entziehung der Approbation als Zahnarzt

Die Entziehung der zahnärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit setzt voraus, dass der Zahnarzt sich eines schwerwiegenden Fehlverhaltens schuldig gemacht hat. Eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung eines Kindes kann diese Vorraussetzung erfüllen, und zwar auch dann, wenn das Strafgericht der Tat singulärsituativen Charakter beigemessen und die zweijährige Freiheitsstrafe deshalb zur Bewährung ausgesetzt hat.

Urteil des OVG Bremen vom 18.06.2002 – 1 A 216/01 -

 

11.06.2002

Traumatisches Erlebnis und Behandlungsfehler

Auch wenn eine Schädigung nur durch ein traumatisches Ereignis im Geburtsverlauf plausibel erklärbar ist, kann daraus nicht auf einen Behandlungsfehler geschlossen werden, wenn nach medizinischen Fallschilderungen die Möglichkeit einer unklaren, bisher nicht auf einen Behandlungsfehler zurückzuführenden Entstehung einer derartigen Schädigung besteht.

Urteil des OLG Stuttgart vom 11.06.2002 – 14 U 93/01 -

 

26.04.2002

Elterliche Sorge und Persönlichkeitsrecht

1. Wer ein gesetzliches Verfahren (hier: die Einschränkung der elterlichen Sorge für ein Kind) redlich, gutgläubig und ohne Aufstellung bewusst falscher oder leichtfertig unwahrer Behauptungen einleitet (hier: durch Einreichung einer fachärztlichen Stellungnahme beim Stadtjugendamt), handelt nicht rechtswidrig.

2. Ein in berechtigter Sorge um das Wohl des Kindes ohne kommerzielle oder zweifelhafte private Beweggründe geäußertes Unwerturteil im Hinblick auf die Person der Mutter, das nur Personen zugänglich gemacht wird, die beruflich zur Verschwiegenheit und zur Bewertung im Rahmen eines rechtlich geordneten Verfahrens verpflichtet sind, vermag keine Entschädigungsansprüche unter dem Gesichtspunkt einer schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Mutter auszulösen.

Beschluss des OLG München vom 26.04.2002 – 1 W 1116/02 -

 

24.04.2002

Haftung für die Behandlung in so genannten Geburtshaus

1. Der Behandlungsvertrag der Patientin mit dem die Schwangerschaft betreuenden Gynäkologen besteht auch dann fort, wenn sich die Patientin in ein sogenanntes Geburtshaus begibt und der Gynäkologe die Behandlung dort fortsetzt.

2. Die Beweislast dafür, dass dem Patienten der ärztliche Rat zur standardgemäßen Behandlung/Operation erteilt und der Patient diesen Rat nicht befolgt hat, trägt der Arzt.

Urteil des OLG Hamm vom 24.04.2002 - 3 U 8/01 -

 

26.02.2002

Indikation einer Wehenhemmung

1. Bei einem vorzeitigen Blasensprung in der 32. Schwangerschaftswoche ist eine medikamentöse Wehehemmung indiziert.

2. Vor der Gabe eines Tokolytikums muss nicht eine mögliche Schädigung des Kindes durch das wehenhemmende Mittel aufgeklärt werden, wenn in der Medizin die Schädigungsmöglichkeit zwar diskutiert wurde, aber eine nachteilige Wirkung des Medikaments in der medizinischen Wissenschaft nicht ernstlich in Betracht gezogen wird.

Urteil des OLG Stuttgart vom 26.02.2002 - 14 U 47/01 -

 

16.01.2002

Schmerzensgeld bei schwerster Schädigung

Für die denkbar schwerste Schädigung, die zu einer weitgehenden Zerstörung der Persönlichkeit, der Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit führt und dem Geschädigten jede Möglichkeit einer körperlichen und geistigen Entwicklung nimmt, kann ein Schmerzensgeld von 500.000,00 EUR gerechtfertigt sein.

Urteil des OLG Hamm vom 16.01.2002 – 3 U 156/00 -

 

10.01.2002

Medikamentöse Unterbringung der Wehentätigkeit bei Schulterdystokie

1. Bereits im Jahre 1994 war durch zahlreiche Veröffentlichungen in den maßgebenden Zeitschriften allgemein bekannt, dass bei einer plötzlichen Schulterdystokie zunächst die Wehentätigkeit medikamentös zu unterbinden und eine großzügige Episiotomie anzulegen ist; anschließend muss der Versuch unternommen werden, die im Becken verkeilte kindliche Schulter durch mehrfaches beugen und strecken der mütterlichen Beine, durch Druck oberhalb der Symphyse oder durch eine intravaginale Rotation zu lösen.

2. Begnügt sich ein ärztlicher Geburtshelfer bei einer Schulterdystokie damit, ein wehenförderndes Medikament zu verabreichen und die Entbindung durch einen massiven Einsatz des Kristeller-Handgriffs zu beschleunigen, ist sein Vorgehen auch unter Berücksichtigung der Bedrohlichkeit der Situation als grob fehlerhaft einzustufen. Eine solche Einschätzung kommt selbst dann in Betracht, wenn die schwangere Patientin es an der wünschenswerten Kooperation fehlen lässt; ihr Widerstand ist nämlich regelmäßig durch Anlage eines Querbetts und durch Unterbindung der schmerzhaften Wehentätigkeit zu überwinden.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 10.01.2002 - 8 U 49/01 -

 

28.11.2001

Schmerzensgeld und Prozessverhalten

1. Zur Bemessung des Schmerzensgeldes bei einem Geburtsschaden (hier: 500.000,00 DM Kapitalbetrag und 600,00 DM monatliche Geldrente).

2. Ein völlig uneinsichtiges vorgerichtliches und prozessuales Verhalten des Schadensersatzpflichtigen (bzw. der ihn vertretenden Versicherung) kann eine signifikante Erhöhung des Schmerzensgeld-Kapitalbetrages rechtfertigen.

Urteil des OLG Naumburg vom 28.11.2001 – 1 U 161/99 -

 

23.08.2001

Nach Entbindungsfehler schwerbehindert – Anspruch auf Schadensersatz von bis zu 500.000 DM

Ein seit der Geburt schwerbehindertes Kind kann einen Anspruch auf bis zu 500.000 DM gegen das Krankenhaus haben, wenn diesem bei der Entbindung ein Fehler unterlaufen ist.

In dem verhandelten Fall war bei der Entbindung im Juni 1995 in einer Aachener Privatklinik war den Ärzten und der anwesenden Hebamme ein Behandlungsfehler unterlaufen. Während der Geburt war ein möglicherweise durch zu starke Wehen verursachtes Sauerstoffproblem bei dem Baby im Mutterleib aufgetreten. Die Notlage des Kindes war aber nicht rechtzeitig erkannt worden. Die Mutter war trotz Risikoschwangerschaft nicht kontinuierlich an ein Herzton-Wehen-Überwachungsgerät angeschlossen gewesen. Ihr Kind war leblos zur Welt gekommen und hatte wiederbelebt werden müssen. Der heute sechs Jahre alte Junge ist seither auf eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch seine Mutter angewiesen.

Die Richter des LG Aachen urteilten: Es handle sich vorliegend eindeutig um einen Behandlungsfehler. Neben der halben Million Mark Schmerzensgeld müssten die damals bei der Geburt anwesende Hebamme und die beiden behandelnden Ärztinnen sowie der Klinikinhaber für die bislang entstandenen und alle noch aufkommenden Behandlungskosten aufkommen.

Urteil des LG Aachen vom 23.08.2001 – 11 O 426/98 -

 

10.08.2001

Prozesskostenhilfe im Arzthaftungsrecht

1. Eine beabsichtigte Klage ist nicht deshalb mutwillig, weil der Patient vor Klageerhebung die Gutachterkammer für ärztliche Behandlungsfehler nicht angerufen hat.

2. Der Umstand, dass die Gutachterkommission zur Offenlegung des Verfahrens und der Gutachter verpflichtet ist, bietet dem Senat keinen Anlass, von seiner bisherigen Rechtsprechung abzuweichen.

Beschluss des OLG Hamm vom 10.08.2001 - 3 W 18/01 -

 

13.06.2001

Anspruch auf Schadensersatz von bis zu 500.000 DM

Ein seit seiner Geburt schwerbehindertes Kind kann einen Anspruch auf bis zu 500.000 Mark gegen das Krankenhaus haben, wenn diesem bei der Entbindung ein Fehler unterlaufen ist. Während der Geburt war ein möglicherweise durch zu starke Wehen verursachtes Sauerstoffproblem bei dem Baby im Mutterleib aufgetreten. Die Notlage des Kindes war aber nicht rechtzeitig erkannt worden. Die Mutter war trotz Risikoschwangerschaft nicht kontinuierlich an ein Herzton-Wehen-Überwachungsgerät angeschlossen gewesen. Ihr Kind war leblos zur Welt gekommen und hatte wiederbelebt werden müssen. Es handelt sich vorliegend eindeutig um einen Behandlungsfehler.

Urteil des LG Aachen vom 13.06.2001 – 11 O 426/98 -

 

16.05.2001

Haftung des Trägers des Belegkrankenhauses

1. Der Träger eines Belegkrankenhauses haftet nicht nur für Güte und Fehlerfreiheit der Leistungen des zu Verfügung gestellten Personals, die dieses für den Belegarzt erbringt, sondern allein dafür, dass die von ihm gestellte Kraft für die vorgesehene Tätigkeit geeignet ist.

2. Die Haftung des Trägers eines Belegkrankenhauses für Fehler der zur Verfügung gestellten Hebamme besteht nur so lange, als die Hebamme eigenverantwortlich und ohne die Leistung des Belegarztes tätig wird. Sie endet mit der Übernahme der Behandlung durch den Belegarzt, als dessen Gehilfin gemäß § 278 BGB bzw. § 831 BGB sie ab diesem Zeitpunkt tätig wird.

Urteil des OLG Karlsruhe vom 16.05.2001 – 7 U 46/99 -

 

10.04.2001

Überwachung eines Neugeborenen bei Versorgungsstörung

1. Es entspricht ärztlichem Standard, ein Neugeborenes, das in der Geburtsphase eine schwere neurologisch relevante Versorgungsstörung durchgemacht hat, auch in der Folgezeit engmaschig kinderärztlich zu überwachen.

2. Unterläuft einem noch nicht ausreichend qualifizierten Assistenzarzt ohne fachärztliche Aufsicht ein Behandlungsfehler, so hat die Behandlungsseite die Vermutung zu entkräften, dass sich die fehlende Qualifikation in der Schädigung des Patienten ausgewirkt hat, ohne dass es insoweit eines groben Versäumnisses bedarf.

Urteil des OLG Oldenburg vom 10.04.2001 – 5 U 88/00 -

 

25.01.2001

Ärztliche Überwachung während Schwangerschaft bei Nikotinmissbrauch

1. Lässt sich etwa ab der 33. Schwangerschaftswoche kein wesentliches Wachstum des Kindes im Mutterleib mehr feststellen, erfordert die Schwangerenbetreuung durch den Frauenarzt ein verstärktes Risiko-Management, insbesondere zusätzliche Untersuchungen (z.B. Messungen des Schädel- und des Thoraxdurchmessers, Kardiotokogramme unter Wehenbelastung, häufigere Ultraschallmessungen).

2. Vor allem bei Nikotin- und Alkoholmissbrauch während der Schwangerschaft muss der Frauenarzt das Wachstum des Kindes ständig im Auge behalten. Bei erkennbaren Entwicklungsstörungen muss er gegebenenfalls Spezialisten hinzuziehen und z.B. die Schwangere in ein Perinatalzentrum einweisen.

3. Das Unterlassen derartiger Maßnahmen kann ein grober Kunstfehler sein, der bei einem später festgestellten kindlichen Hirnschaden (hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs) eine Beweislastumkehr zum Nachteil des Frauenarztes zur Folge hat.

4. Teilt eine Schwangere dem Frauenarzt telefonisch mit, sie habe Blutungen, kann dies auf einen harmlosen Befund, aber z.B. auch auf eine vorzeitige Plazentaablösung hindeuten. Deshalb muss der Frauenarzt die Schwangere auffordern, sofort eine klinische Untersuchung und Klärung des Befundes - in der Praxis oder besser im Krankenhaus - vornehmen zu lassen.

Urteil des OLG München vom 25.01.2001 - 24 U 170/98 -

 

20.12.2000

Befunderhebung Mehrerer

1. Allein der Umstand, dass ein Patient, der sich bereits bei einem anderen Arzt in Behandlung befindet, sich zur Einholung einer zweiten Meinung in der Ambulanz eines Krankenhauses vorstellt, führt nicht dazu, dass der im Krankenhaus tätige Arzt nicht alle nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit des Patienten ergreifen muss.

2. Auch wenn die Fehleinschätzung eines erhobenen klinischen Befundes möglicherweise nicht als grob fehlerhaft anzusehen ist, es nicht ausgeschlossen, die davon zu unterscheidende Nichterhebung weiterer Befunde als grob fehlerhaft anzusehen, zumal dies ein besonderes Verschulden des behandelnden Arztes nicht voraussetzt.

3. Beweiserleichterung wegen des grob fehlerhaften Unterlassens einer Befunderhebung kommen nicht in Betracht, wenn die Erschwernisse bei der Aufklärung des Ursachenzusammenhangs durch von dem Patienten selbst geschaffene Unklarheiten wesentlich mitverursacht wurden, weil es dann an der die Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten rechtfertigenden Voraussetzung, dass der ärztliche Fehler die Aufklärung des Ursachenzusammenhangs besonders erschwert hat, fehlt.

4. Ein niedergelassener Arzt, der einen Patienten zur weiteren Diagnostik in ein Krankenhaus überwiesen hat, kann die Erkenntnisse der Klinik der Weiterbehandlung nicht ohne weiteres zugrunde legen, wenn er aufgrund seiner Ausbildung, Erfahrung und Kenntnisse Zweifel an deren Richtigkeit haben muss.

Urteil des OLG Karlsruhe vom 20.12.2000 – 7 U 123/98 -

 

14.12.2000

Aufzeichnung kindlicher Herztöne

1. Die Registrierung der kindlichen Herztöne über einen Cardiotokographen kann durch eine ungewöhnliche Adipositas der schwangeren Patientin und durch wehenbedingte Bewegungen beeinträchtigt werden; die darauf beruhende Lückenhaftigkeit der Aufzeichnung ist dem geburtshilflichen Personal nicht ohne weiteres vorzuwerfen; es kann in einer solchen Situation aber angebracht sein, die fetale Frequenz über eine Kopfschwartenelektrode abzuleiten.

2. Es ist nicht erforderlich, die Ursache einer kindlichen Schädigung durch einen Pädiater abzuklären, wenn Ersatzansprüche ausschließlich gegen das geburtshilfliche Personal gerichtet werden und der mit der Beurteilung des Sachverhaltes befasste Gynäkologe überzeugend zu dem Ergebnis gelangt, dass die geburtshilfliche Betreuung in jeder Hinsicht einwandfrei war.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 14.12.2000 – 8 U 13/00 -

 

26.10.2000

Vermutung der Vaterschaft bei Mehrverkehr

Wird von der Mutter Mehrverkehr mit zwei Männern in der Empfängniszeit eingeräumt, ist bei Weigerung des im Ausland wohnenden einen Geschlechtspartners zu einer Blutentnahme keine hinreichende Grundlage für die Vermutungswirkung des § 1600d Abs. 2 Satz 1 BGB gegeben, wenn der andere, ebenfalls im Ausland aufhältliche Geschlechtspartner, vom Gericht nicht ermittelt werden kann.

Urteil des OLG Karlsruhe vom 26.10.2000 - 2 UF 256/99 -

 

19.09.2000

Haftung von Ärzten und Hebammen als Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen

1. Der Arzt, der an Stelle des eine Geburt betreuenden Belegarztes absprachegemäß die Geburt weiter leitet, ist als Vertreter des Belegarztes dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe, auch wenn er selbst Belegarzt des Krankenhauses ist.

2. Die Hebamme ist nach der Übernahme der Geburtsleitung durch den Arzt Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfin des Belegarztes, zu dem die Gebärende vertragliche Beziehungen hat, auch wenn ein anderer Belegarzt als dessen Vertreter tatsächlich tätig ist.

Urteil des OLG Stuttgart vom 19.09.2000 - 14 U 65/99 -

 

22.08.2000

Indikation zur Vornahme eines Kaiserschnitts

1. Die digitale interne Austastung des mütterlichen Beckens gehört zum Umfang der vorgeburtlich geschuldeten Diagnostik. Auf die äußeren Beckenmaße kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.

2. Bei einer unterlassenen internen Austastung haftet der Arzt nicht, wenn kein relatives Missverhältnis zwischen knöchernem Becken der Mutter und dem Kopf des Kindes besteht.

Urteil des OLG Stuttgart vom 22.08.2000 - 14 U 17/99 -

 

26.07.2000

Zur Haftung von Belegarzt, Hebamme und Belegkrankenhaus im Rahmen der Geburtshilfe

1. Das noch nicht geborene Kind ist in den Schutzbereich der Behandlungsverträge zwischen Mutter, Belegarzt und Belegkrankenhaus einbezogen. Es kann bei Vertragsverletzungen Schadensersatzansprüche im eigenen Namen geltend machen.

2. Nach Übernahme der Geburtseinleitung, -durchführung durch den Belegarzt (Frauenarzt) wird das hierfür eingesetzte Krankenhauspersonal (Hebamme) für diesen als Erfüllungsgehilfen tätig. Das Belegkrankenhaus haftet – vertraglich – insoweit  nicht für deren Fehlverhalten.

Urteil des OLG Koblenz vom 26.07.2000 – 1 U 1606/98 -

 

03.02.2000

Diskriminierung schwangerer Arbeitnehmerin

Art. 2 Abs. 2 und 3 Richtlinie 76/207/EWG des Rats vom 09.02.1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen verbietet es, eine Schwangere deshalb nicht auf eine unbefristete Stelle einzustellen, weil sie für die Dauer der Schwangerschaft wegen eines auf ihrem Zustand folgenden gesetzlichen Beschäftigungsverbots auf dieser Stelle von Anfang an nicht beschäftigt werden darf.

Urteil des EuGH vom 03.02.2000 - Rs. C-207/98 -

 

25.01.2000

Lückenlose Überwachung durch CTG

1. Die Geburt eines unreifen Kindes war 1985 durch ein CTG lückenlos zu überwachen, insbesondere wenn ein bereits von einer Krankenschwester gefertigtes CTG Auffälligkeiten aufwies. Das Abhören der Herztöne mit einem Sonycaid genügte nicht.

2. Wenn sich die Mutter wegen Frühgeburtsbestrebungen in ärztlicher Behandlung in einer Klinik befindet und Wehen einsetzen, liegt die Organisation der sachgerechten Behandlung in den Händen des Arztes bzw. des Klinikträgers. Die Haftung für ein Verschulden des Pflegepersonals trifft in diesem Fall den Klinikträger und nicht eine Beleghebamme.

Urteil des OLG Stuttgart vom 25.01.2000 – 14 U 78/98 -

 

11.01.2000

Sectio bei Geburtsgewicht unter 4000 Gramm

1. Bei einem zu erwartenden Geburtsgewicht unter 4000 g ist eine primäre Sectio nicht indiziert, auch wenn es bei einer früheren Geburt zu einer Claviculafraktur kam.

2. Bei einem hohen Schultergeradstand ist ein stufenweißes Vorgehen mit dem McRoberts-Manöver und danach dem Versuch einer inneren Lösung angezeigt. Der Versuch einer äußeren Lösung vor der inneren Lösung ist nicht behandlungsfehlerhaft.

3. Unter der Aufsicht des Facharztes kann der Versuch einer äußeren Lösung auch durch die Hebamme erfolgen.

4. Wenn der Kopf des Kindes bei vollständigem Muttermund in Beckenmitte steht, ist gegenüber einem Kaiserschnitt die vaginal-operative Entbindung in der Regel vorzugswürdig. Eine Aufklärung der Mutter über Möglichkeit eines Kaiserschnitts ist dann nicht erforderlich.

Urteil des OLG Stuttgart vom 11.01.2000 – 14 U 14/99 -

 

11.01.1999

Naturheilkundliche Tätigkeit von Hebammen lediglich im Rahmen der Geburtshilfe

Hebammen dürfen neben der Geburtshilfe keine selbständige Heilkunde ausüben.

(Mit dieser Begründung verbot das VG Koblenz einer Hebamme, in ihrer "Naturheilpraxis" Untersuchungen und Behandlungen von Patientinnen vorzunehmen, die über Schwangerschaftsbeschwerden klagten. Hebammen dürften heilkundliche Leistungen nur im Rahmen der Geburtshilfe, also von Beginn der Wehen über die Hilfe bei der Geburt bis zur Überwachung des sogenannten Wochenbettverlaufs, erbringen.)

Urteil des VG Koblenz vom 11.01.1999 – 3 K 1947/98 -

 

21.05.1999

Leistungsberechnung nach Hebammengebührenordnung

Die Vergütung der Gebührenziffern 4 und 5 der Hebammengebührenordnung vergütet nicht den Zeitaufwand, sondern die Leistung. Aus diesem Grunde sind parallele Abrechnungen für denselben Zeitraum möglich.

Urteil des Sozialgericht Nürnberg vom 21.05.1999 – S 7 Kr 104/96 -

 

27.07.1998

Beleghebamme muss ab Beginn der Geburt erreichbar sein

Eine freiberufliche Beleghebamme ist dafür verantwortlich, dass im Krankenhaus eine Organisation geschaffen wird, nach der sie stets ab Beginn der Geburt erreichbar ist.

Urteil des LG Heilbronn vom 27.07.1998 – 7 O 3.260/92 -

 

23.07.1998

Mitverantwortung der Hebamme bei ärztlicher Fehlentscheidung

Eine erfahrene Hebamme, die mit einer unerfahrenen Ärztin zusammenarbeitet, ist auch für Fehlentscheidungen der Ärztin mitverantwortlich, wenn sie diese nicht auf ihre Fehlentscheidungen aufmerksam macht.

Urteil des AG Demmin vom 23.07.1998 – Ds 65/96 -

 

08.07.1999

Grenzen einer Schweigepflicht (hier: HIV-Erkrankung)

Die Offenbarung eines Krankheitsbildes ist dann nicht rechtswidrig, wenn dies zum Schutz eines höherrangigen Rechtsgutes geschieht. Voraussetzung ist, dass das zu schützende Rechtsgut das durch die Preisgabe des Geheimnisses beeinträchtigte Rechtsgut wesentlich überwiegt.

OLG Frankfurt a.M. vom 08.07.1999 - 8 U 67/99 -

 

19.05.1998

Hebammenhilfe – nicht nur mechanisch-medizinische Hilfeleistung

1. Hebammenhilfe erschöpft sich nicht in mechanisch-medizinischer Hilfeleistung, sondern hat der individuellen psychologischen Situation der Schwangeren Rechnung zu tragen mit der folge, dass vielfach auch sehr zeitaufwendige Behandlungsmaßnahmen erforderlich werden (hier mit einem Rechnungsbetrag in Höhe von 5.555,00 DM verbunden).

2. Beim Wegegeld ist im Grundsatz die kürzeste Wegstrecke zu fahren, eine längere Wegstrecke kommt indessen dann in Betracht, wenn mit ihr eine wesentliche Zeitersparnis einhergeht.

Urteil des SG Dortmund vom 19.05.1998 – S 8 Kr 88/94 -

 

13.05.1998

Gebührenbetrug

Zwei Verurteilungen wegen Gebührenbetrugs rechtfertigen den Widerruf der Berufserlaubnis als Hebamme.

Urteil des VG Gelsenkirchen vom 13.05.1998 – 7 K 3987/95 -

 

10.07.1997

Sorgfaltspflichten der Hebamme

Eine Hebamme hat ihren Verdacht auf einen Herpes labialis bei dem bei der Geburt anwesenden Vater dem bei der Geburt ebenfalls anwesenden Arzt mitzuteilen.

Der bloße Hinweis, das Kind dürfe mit dem vom Herpes befallenen Mund des Vaters nicht in Berührung kommen, reicht nicht aus.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 10.07.1997 – 8 U 80/96 -

 

22.05.1996

Gebärende im Entspannungsbad

Eine Hebamme hat eine Gebärende, die sich im Entspannungsbad befindet, engmaschig zu überwachen.

Urteil des LG Heilbronn vom 22.05.1996 – 1b O 3078/94 -

 

23.01.1996

Behandlungsfehler bei pathologischen CTGs

Eine Hebamme muss bei einem als hochpathologisch einzustufenden CTG den Arzt nicht nur benachrichtigen, sondern sein kommen auch als "dringlichst" darstellen.

Urteil des OLG Frankfurt vom 23.01.1996 – 22 U 226/94 -

 

16.01.1996

CTG-Überwachung durch Hebammen

Es gehört zu den Aufgaben einer Hebamme, ein Cardiotokogramm (CTG) aufzuzeichnen und auch ein pathologisches CTG zu erkennen. Die Entscheidung darüber, was bei einem solchen CTG zu veranlassen ist, insbesondere die weitere Überwachung des Geburtsfortschritts, obliegt hingegen dem Arzt.

Urteil des OLG Oldenburg vom 16.01.1996 – 5 U 17/95 -

 

16.11.1995

Fototherapie

Einer Hebamme steht ein Vergütungsanspruch nach den Nummern 24 und 25 des Gebührenverzeichnisses zu, wenn sie ärztlich angeordnete Tag- und Nachtwachen zum Zwecke der Überwachung der Fototherapie durchführt.

Urteil des LSG NRW vom 16.11.1995 – L 16 Kr 77/94 -

 

08.11.1994

Schweigepflicht und Supervision

Die Offenbarung eines Geheimnisses (hier: ein sexuelles Verhältnis zwischen einer Schutzbefohlenen und einem Heimleiter) gegenüber einem selbst Schweigepflichtigen erfüllt den Tatbestand des § 203 Abs. 1 Nr. 2 StGB.

Urteil des BayOLG vom 08.11.1994 – 2 St RR 157/94 –

 

22.09.1994

Bereitschaftsdienst

Für die Frage der Zulässigkeit von Bereitschaftsdiensten und der richtigen Zuordnung zu den einzelnen Stufen des BAT können Aufzeichnungen über Arbeit während der Bereitschaftsdienstzeiten geführt werden. Berücksichtigungsfähig sind aber nur die Arbeitsleistungen während des Bereitschaftsdienstes, die zur Versorgung der Patienten notwendig sind. Dagegen sind Tätigkeiten, die während der normalen Arbeitszeit abgeleistet werden können, nicht berücksichtigungsfähig.

Urteil des LSG Nürnberg vom 22.09.1994 – 8 (3) Sa 188/92 -

 

12.01.1994

Sorgfaltspflichtverstoß einer Hebamme

Auch ein einmaliger Sorgfaltspflichtverstoß einer Hebamme, der zu einer Geburt mit tödlichem Ausgang führt, berechtigt den Krankenhausträger zur fristlosen Kündigung des Belegvertrags.

Urteil des LG Stralsund vom 12.01.1994 – 40 O 571/93 -

 

19.11.1993

Weisungsbefugnis des Arztes und Verlegung in eine Kinderklinik

Die Anordnung einer Verlegung in eine Kinderklinik muss von der Hebamme überwacht werden.

Die Hebamme hat sich zu vergewissern, ob der Anordnung des Arztes, das Kind mittels Krankenwagen in die Kinderklinik zu verlegen, von Seitens des Krankenhauspersonals Folge geleistet wurde. Beim Ausbleiben des Krankenwagens hat sie den Arzt zu verständigen. Versäumt sie dies, haftet sie für einen beim Kind infolge der Zeitversäumnis eingetretenen Schaden.

Urteil des OLG Karlsruhe vom 19.11.1993 – 7 U 95/89 -

 

10.05.1993

Leistungen für Sozialhilfeempfängerinnen

Hebammenleistungen iSd § 121 BSHG müssen vom Sozialamt genehmigt werden.

Beschluss des Verwaltungsgerichts Stade vom 10.05.1993

 

27.10.1992

Unterlassener Scheiden-Damm-Schnitt schwerer Behandlungsfehler

Das Unterlassen eines Scheiden-Damm-Schnittes bei einer schwierigen Entwicklung des Rumpfes aufgrund eines übergroßen Schultergürtels stellt einen schweren Behandlungsfehler dar, wenn für das Unterlassen ein nachvollziehbarer Grund nicht ersichtlich ist; es obliegt dann der Behandlungsseite darzulegen und zu beweisen, das auch bei regelgerechter Geburtshilfe die eingetretene Armlähmung entstanden wäre.

Urteil des OLG Oldenburg vom 27.10.1992 – 5 U 63/92 -

 

16.09.1992

Unzureichende personelle Besetzung einer Krankenhausstation

Es stellt ein Organisationsverschulden dar, wenn eine Krankenhausstation unzureichend personell besetzt ist. Urteil des OLG Hamm vom 16.09.1992 – 3 U 283/91 -

 

20.08.1992

Pflichten des Trägers eines Belegkrankenhauses

1. Stehen in einem Krankenhaus lediglich zwei Nachtschwestern für 88 Betten in 3 Abteilungen zur Verfügung, dann verstößt der Träger des Krankenhauses gegen seine Pflicht, in ausreichendem Maße fachkundiges, nichtärztliches Personal bereitzustellen.

2. Bei einem Belegkrankenhaus ist der Krankenhausträger verantwortlich dafür, dass alle organisatorischen Maßnahmen im pflegerischen Bereich getroffen werden, um die ärztliche Versorgung der Patienten auch in seinen Belegarztabteilung sicherzustellen. Er muss erforderlichenfalls auf den Belegarzt einwirken, dass dieser dem Pflegepersonal ausreichende Anweisungen gibt.

3. Steht ein Anästhesist ab telefonischer Anforderung erst nach Ablauf von 20 bis 25 Minuten zur Verfügung, so entspricht dies nicht dem medizinischen Soll-Standard.

Urteil des OLG Stuttgart vom 20.08.1992 – 14 U 3/92 -

 

11.06.1992

Vergütung eines Zahnarztes bei Nichterscheinen des Patienten zum vereinbarten Termin

1. Ein Patient gerät in Annahmeverzug, wenn er nach Vereinbarung eines Behandlungstermins mit genau festgelegter Behandlungszeit zum Termin nicht erscheint. Der Patient hat in diesem Fall grundsätzlich gemäß §§ 611, 615 BGB die übliche Vergütung - abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitiger Einnahmen des Arztes - zu entrichten.

2. Die Vergütungspflicht besteht nicht, wenn der Patient den Arztvertrag gemäß § 627 Abs. 1 BGB gekündigt hat. Diese Kündigung ist jederzeit möglich; die Beschränkung des § 627 Abs. 2 BGB gelten nicht entsprechend für die Kündigung durch den Dienstberechtigten (Patienten). Der vertragliche Ausschluss des Kündigungsrechts ist nur im Wege einer Individualvereinbarung möglich.

3. Die Erklärung des Patienten, er werde den Arzt wechseln, ist als Kündigung des Arztvertrages anzusehen.

Urteil des AG Dortmund vom 11.06.1992 - 125 C 5112/92 -

 

04.06.1992

Rentenversicherungspflicht freiberuflich tätiger Hebammen

Freiberuflich tätige Hebammen sind auch dann rentenversicherungspflichtig, wenn sie Angestellte haben.

Urteil des SozG Kiel vom 04.06.1992 - S 5 An 80/91 -

 

24.06.1991

Betreuungspflichten einer Hebamme

1. Die Schwangerschaft stellt, wenn sie normal verläuft, keinen Unglücksfall im Sinne des § 323c StGB dar.

2. Eine Hebamme, die ihrer Betreuungspflicht der Schwangeren gegenüber nicht nachkommt und dadurch zusätzlich Schmerzen der Schwangeren verursacht, macht sich der fahrlässigen Körperverletzung schuldig, wenn sie diese voraussehen konnte.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24.06.1991 – 5 Ss 206/91 -

 

06.04.1990

Haftung der Hebamme für Ausführung fehlerhafter Anordnungen

1. Die Anordnung einer frühzeitigen Blasensprengung mit gleichzeitiger Wehenmittelgabe stellt zumindest dann einen Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst dar, wenn ein CTG-Gerät zur Herztonüberwachung wegen eines Defekts nicht zur Verfügung steht.

2. Trifft der Arzt telefonisch Anordnungen, die gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen, dann darf die Kreißsaalhebamme diese Anordnungen nicht befolgen. Sie ist vielmehr verpflichtet, dem Arzt einen entsprechenden Vorhalt zu machen.

3. Führt sie die Weisungen ohne entsprechenden Vorhalt aus, so haftet sie für einen daraus entstehenden Schaden zusammen mit dem Arzt.

Urteil des OLG Frankfurt vom 06.04.1990 - 24 U 18/89 -